Begriffsdefinitionen

Chancengleichheit für alle ist einer der Grundsätze der EU-Politik. In der gesamten EU ist Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, von Rasse, ethnischer Herkunft, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Religion oder Weltanschauung gesetzlich verboten. Die EU verfügt über eigene Strategien zur Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit sowie für die Förderung der sozialen Eingliederung.

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Gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechtsrollen von Frauen und Männern, die – anders als das „biologische Geschlecht” – erlernt und damit auch veränderbar sind.

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Bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben, die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vorneherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

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Ziele sind, eine produktive Gesamtatmosphäre (im Unternehmen) zu erreichen, soziale Diskriminierungen von Minderheiten zu verhindern und die Chancengleichheit zu verbessern. Bei den Unterschieden handelt es sich zum einen um die äußerlich wahrnehmbaren Unterschiede, von denen die wichtigsten Geschlecht, Ethnie, Alter und Behinderung sind und zum anderen subjektive Unterschiede wie die sexuelle Orientierung, Religion und Lebensstil.

Kooperationen

Die FH CAMPUS 02 wurde im Jahr 2015 von der Initiative “Taten statt Worte” als einer der “Familienfreundlichste Betriebe der Steiermark” in der Kategorie Non-Profit-Unternehmen ausgezeichnet.

UNIABILITY – Arbeitsgemeinschaft zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Österreichs Universitäten und Hochschulen

Weitere Informationen zu UNIABILITY

Die zam Steiermark GmbH – Regionalstelle nowa bietet in Kooperation mit der FH CAMPUS 02 eine Ausbildung zur Softwareentwicklerin an.

Weitere Informationen zum Kooperationsprojekt mit zam – nowa

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