Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus Vertreter*innen aller Gesellschafter der FH CAMPUS 02 GmbH und hat als Meinungsbildungs- und Entscheidungsgremium der Gesellschafter ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht.

Das GmbH-Gesetz weist in § 35 der Generalversammlung ausdrücklich eine Reihe von Angelegenheiten zur Beschlussfassung oder zur Zustimmung zu. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte an die Zustimmung durch die Gesellschafter*innen gebunden werden. Die Geschäftsführung ist an diese Weisungen der Generalversammlung gebunden.

Generalversammlung

Vorsitzender

  • Präsident Ing. Josef Herk, Wirtschaftskammer Steiermark

Mitglieder

  • Mag.a Silvia Störi, Raiffeisenlandesbank Steiermark AG
  • Dr. Otto Maxa, Steiermärkische Bank und Sparkassen AG
  • Dr. Martin Neubauer, Wirtschaftsförderungsinstitut Steiermark
  • Mag. Gernot Pagger, Industriellen Vereinigung Steiermark
  • KommR Mag. Dr. Günther Witamwas, GWB Beteiligungs-GmbH

Gesellschafter