Die Generalversammlung besteht aus Vertreter*innen aller Gesellschafter der CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft GmbH und hat als Meinungsbildungs- und Entscheidungsgremium der Gesellschafter ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht.
Das GmbH-Gesetz weist in § 35 der Generalversammlung ausdrücklich eine Reihe von Angelegenheiten zur Beschlussfassung oder zur Zustimmung zu. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte an die Zustimmung durch die Gesellschafter*innen gebunden werden. Die Geschäftsführung ist an diese Weisungen der Generalversammlung gebunden.
Vorsitzender
Mitglieder