Outgoing

Derzeit steht für die FH CAMPUS 02 der Aufbau eines Kooperationsnetzwerkes in Europa im Vordergrund. Daher wird momentan in erster Linie Lehrenden- und Mitarbeiter*innenmobilität im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ gefördert. Es ermöglicht lehrendem Personal die Durchführung von Lehraufenthalten an Partnerinstitutionen und administrativem Personal die Absolvierung von Weiterbildungsmaßnahmen an Partnerhochschulen oder in Unternehmen. Für die Lehrenden der Studienrichtung Automatisierungstechnik gibt es darüber hinaus auch Mobilitätsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden CEEPUS Netzwerke. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von dem*der AT Studienrichtungskoordinator*in für Internationales sowie hier.

Voraussetzung für die Durchführung von Erasmus+ Personalmobilität ist das Bestehen eines bilateralen Abkommens zwischen den betreffenden Hochschulen. Informieren Sie sich über die bestehenden Erasmus+ Kooperationen der FH CAMPUS 02.

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Allgemeine Informationen

  • Es besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und der zu besuchenden Hochschule (die auch Erasmus+ teilnahmeberechtigt ist).
  • Der*die Antragsteller*in ist hauptberuflich Lehrende*r/FH-Professor*in oder administratives Personal der FH CAMPUS 02.
  • Der Lehraufenthalt dauert min. 2 Tage mit min. 8 Lehreinheiten und maximal 2 Monate. Der Weiterbildungsaufenthalt von administrativem Personal dauert mindestens 2 Tage (ohne An- und Abreise) und maximal 2 Monate.
  • Die Mobilität darf nicht in ein Land erfolgen, in welchem sich der Lebensmittelpunkt der mobilen Person befindet.
  • Der Lehraufenthalt muss in das Studienprogramm der Partnerinstitution integriert sein; hierbei sind die Entwicklung neuer Lehrmaterialien, die Stärkung der Beziehungen zwischen Fachbereichen und die Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte vorrangig zu behandeln. Der Weiterbildungsaufenthalt kann aus Tätigkeiten wie kurzen Mitarbeitsphasen, Job-Shadowing, Studienbesuchen, Workshops, Sprachkursen, etc. bestehen.

Mobilitätszuschüsse dienen ausschließlich als Beitrag der Deckung der Mobilitätskosten:

  • Reisekosten (tatsächliche Kosten)
  • Nächtigungskosten (tatsächliche Kosten)
  • Höchstzuschuss pro Mobilität/Person: 1000€

Mitarbeiter*innenmobilität wird wie eine Auslandsdienstreise gehandhabt. Bei zeitgerechter (!) Einreichung des Dienstreiseantrags wird vom Sekretariat der Geschäftsführung automatisch eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen.

Grundsätzlich sind mehrere Aufenthalte pro Vertragsjahr möglich. Diese können auch unmittelbar aufeinanderfolgen, sofern die Mindesterfordernisse erfüllt werden. Um allerdings möglichst vielen Personen einen Lehraufenthalt zu ermöglichen, wird Mitarbeiter*innen Vorrang eingeräumt, die im laufenden Vertragsjahr erstmalig einen Erasmus+ Aufenthalt absolvieren.

Es besteht auch die Möglichkeit, für Personen aus Unternehmen, die für Lehrtätigkeit an eine Hochschulinstitution eingeladen werden, Erasmus+ Mittel in Anspruch zu nehmen.

Ablauf und Formulare

Mitarbeiter*innen recherchieren passende Hochschulen/Unternehmen im Web, mit den Koordinator*innen für Internationales in den Studienrichtungen und/oder dem*der Zuständigen aus der zentralen Servicestelle für Internationales.

Interessierte Mitarbeiter*innen melden den Koordinator*innen der STR, welche die Information dann an die zentrale Servicestelle für Internationales weitergeben, bis 30. September ihren Mobilitätswunsch unter Bekanntgabe von Zielinstitutionen und -land, Zeit, Dauer.

Mitarbeiter*innen und Koordinator*innen in den Studienrichtungen für Internationales erhalten Zu- oder Absage bis Ende Oktober. Bei einer Zusage erhält der*die Mitarbeiter*in alle erforderlichen Formulare.

Jede Studienrichtung erhält ein Fixum an Mobilitäten; werden diese nicht alle in Anspruch genommen, können sie auch an andere Studiengänge vergeben werden. Erstmalige Mobilitäten werden bevorzugt behandelt.

Kontaktaufnahme mit Hochschule/Unternehmen in Zusammenarbeit mit Koordinator*innen und/oder der zentralen Servicestelle für Internationales. Besteht noch kein bilaterales Abkommen, muss dieses im Vorfeld abgeschlossen werden. Rechtzeitige bilaterale inhaltliche Abstimmung mithilfe von Formular 1 (Teaching bzw. Staff Mobility Agreement).

Spätestens 1 Monat vor Reiseantritt sind Formular 1+2 (Zuschussvereinbarung) vollständig ausgefüllt und unterschrieben der zentralen Servicestelle für Internationales auszuhändigen. Gegebenenfalls unterstützt diese gern beim Ausfüllen.

Der*die Mitarbeiter*in wird gebeten, vor der Rückreise nach Österreich einen Nachweis über die Lehrtätigkeit/Fortbildung (Formular 3) vom International Office, von dem*der Erasmus+ Koordinator*in oder Kontaktperson vor Ort einzuholen.

Spätestens 1 Woche nach Rückkehr ist im Büro für Internationales abzugeben:

  • Nachweis über Lehrtätigkeit/Fortbildung (Formular 3)
  • Online Lehrendenbericht/Fortbildungsbericht in Erasmus+ Datenbank (Link wird von der Nationalagentur zugesandt)
  • Originalbelege

Angefallene Kosten werden nach Vorlage der oben angeführten Unterlagen durch die FH CAMPUS 02 rückerstattet.