Das FH-Kollegium ist das höchste akademische Organ der Fachhochschule und wird vom*von der FH-Rektor*in geleitet. Es ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs.
Dem Fachhochschulkollegium an der FH CAMPUS 02 gehören in Entsprechung des § 10 (2) FHG der*die Leiter*in sowie seine*ihre Stellvertretung, Vertreter*innen der Studiengangsleitungen, Vertreter*innen der haupt- und nebenberuflich Lehrenden sowie Vertreter*innen der Studierenden an. Es tagt in mindestens 4 ordentlichen Sitzungen pro Studienjahr.
Die Mitglieder des FH-Kollegiums laut konstituierende Sitzung mit der Wahl des Leiters*der Leiterin und der stellvertretenden Leitung des FH-Kollegiums am 25. Juni 2020 sind:
Leiter*in des FH-Kollegiums:
Stellvertretende*r Leiter*in des FH-Kollegiums:
Leiter*innen der Fachhochschul-Studiengänge:
Vertreter*in der Studiengangsleitungen:
Vertreter*innen des hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals:
Vertreter*innen des nebenberuflichen Lehr- und Forschungspersonals:
Vertreter*innen der Studierenden:
Zu den Aufgaben des Fachhochschulkollegiums zählen insbesondere*:
*§ 10 Fachhochschulgesetz, BGBl. Nr. 340/1993 idgF
Zu den Aufgaben des FH-Rektors*der FH-Rektorin als Leiter*in des FH-Kollegiums zählen insbesondere*:
*§ 10 Fachhochschulgesetz, BGBl. Nr. 340/1993 idgF