FH-Kollegium

Das FH-Kollegium ist das höchste akademische Organ der Fachhochschule und wird vom*von der FH-Rektor*in geleitet. Es ist zuständig für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs.

FH-Kollegium

Dem Fachhochschulkollegium an der FH CAMPUS 02 gehören in Entsprechung des § 10 (2) FHG der*die Leiter*in sowie seine*ihre Stellvertretung, Vertreter*innen der Studiengangsleitungen, Vertreter*innen der haupt- und nebenberuflich Lehrenden sowie Vertreter*innen der Studierenden an. Es tagt in mindestens 4 ordentlichen Sitzungen pro Studienjahr.

Die Mitglieder des FH-Kollegiums laut konstituierende Sitzung mit der Wahl des Leiters*der Leiterin und der stellvertretenden Leitung des FH-Kollegiums am 25. Juni 2020 sind:

Leiter*in des FH-Kollegiums:

  • FH-Rektorin Mag. Kristina Edlinger-Ploder

Stellvertretende*r Leiter*in des FH-Kollegiums:

  • FH-Vizerektor FH-Prof. Mag. Mag. Günter Zullus, StB

Leiter*innen der Fachhochschul-Studiengänge:

  • FH-Prof. DI Dr. Stefan Grünwald – Studienrichtung Informationstechnologien & Wirtschaftsinformatik
  • Dr. Ursula Haas-Kotzegger – Studienrichtung Marketing & Sales
  • DI Dr. Hans Lercher – Studienrichtung Innovationsmanagement
  • FH-Prof. Mag. Peter Meiregger, StB – Studienrichtung Rechnungswesen & Controlling
  • FH-Prof. DI Dr. Udo Traussnigg – Studienrichtung Automatisierungstechnik

Vertreter*in der Studiengangsleitungen:

  • FH-Prof. DI Dr. Börge Kummert

Vertreter*innen des hauptberuflichen Lehr- und Forschungspersonals:

  • FH-Prof. MMag. Dr. Dagmar Archan
  • FH-Prof. Dr. Eva Koban-Röß, MBA
  • FH-Prof. Dr. Helmut Michl

Vertreter*innen des nebenberuflichen Lehr- und Forschungspersonals:

  • Monika Hörmann
  • Mag. Dr. Winfried Hofer
  • DI (FH) Wolfgang Koren

Vertreter*innen der Studierenden:

  • Susanne Lorber
  • Johanna Maier
  • Robin Semlitsch
  • Markus Stoff

Zu den Aufgaben des Fachhochschulkollegiums zählen insbesondere*:

  • Wahl der Leitung sowie der Stellvertretung auf Grund eines Dreiervorschlages des Erhalters. Mit Zustimmung des Kollegiums kann dieser Vorschlag auf zwei Personen reduziert werden;
  • Antrag an den Erhalter auf Abberufung der Leitung oder der Stellvertretung oder Stellungnahme zu einer diesbezüglichen Absicht des Erhalters für den Fall, dass diese Organe ihre Aufgaben gröblich verletzt oder vernachlässigt haben oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen;
  • Änderungen betreffend akkreditierte Studiengänge im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung im Einvernehmen mit dem Erhalter;
  • Antragstellung zum Budget (Investitions-, Sach- und Personalaufwand) an den Erhalter;
  • Vorschläge für die Einstellung und Abberufung von Lehr- und Forschungspersonal an den Erhalter;
  • Inhaltliche Koordination des gesamten Lehrbetriebes;
  • Evaluierung des gesamten Lehrbetriebes samt Prüfungsordnung
  • Verleihung akademischer Grade und deren Widerruf, Nostrifizierung ausländischer akademischer Grade sowie im Einvernehmen mit dem Erhalter Verleihung von im Universitätswesen üblichen akademischen Ehrungen;
  • Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter. In der Satzung sind jedenfalls die Studien- und Prüfungsordnungen, die Wahlordnung für das Kollegium, die Einrichtung allfälliger Arbeitsausschüsse und deren Statuten, Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Bestimmungen über Frauenförderung sowie Richtlinien für die sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens und über Verleihung von akademischen Ehrungen aufzunehmen. Die Satzung ist in geeigneter Form zu veröffentlichen;
  • Entscheidung über Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung.

*§ 10 Fachhochschulgesetz, BGBl. Nr. 340/1993 idgF

FH-Rektor*in

Zu den Aufgaben des FH-Rektors*der FH-Rektorin als Leiter*in des FH-Kollegiums zählen insbesondere*:

*§ 10 Fachhochschulgesetz, BGBl. Nr. 340/1993 idgF