Hauptberuflich Lehrende
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als hauptberuflich Lehrende*r? Die Erstellung von Berufungsvorschlägen für hauptberufliches Lehr- und Forschungspersonal für die fünf Studienrichtungen liegt im Verantwortungsbereich des FH-Kollegiums.
Dafür wird von der FH-Rektor*in eine Berufungskommission einberufen, welche die Kandidat*innen im Zuge eines Hearings hinsichtlich ihrer fachlichen, didaktischen und persönlichen Qualifikation überprüft. Diese Berufungskommission setzt sich zusammen aus:
- FH-Rektor*in,
- Studienrichtungsleiter*in
- facheinschlägig hauptberuflich Lehrende*r
- Vertreter*in der Studierenden
- externer Psychologe*externe Psychologin
Ein genaues Protokoll mit den Stellungnahmen und Beurteilungen der Kommissionsmitglieder gibt in der Folge Auskunft über die Reihung der Kandidat*innen.
Die vorgenommene Reihung wird anschließend dem FH-Kollegium zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Dienstvertragsverhandlungen erfolgen im Anschluss mit der Geschäftsführung und HRM der FH CAMPUS 02.