Hauptberuflich Lehrende

Sie interessieren sich für eine Tätigkeit als hauptberuflich Lehrende*r? Die Erstellung von Berufungsvorschlägen für hauptberufliches Lehr- und Forschungspersonal für die fünf Studienrichtungen liegt im Verantwortungsbereich des FH-Kollegiums.

Dafür wird von der FH-Rektor*in eine Berufungskommission einberufen, welche die Kandidat*innen im Zuge eines Hearings hinsichtlich ihrer fachlichen, didaktischen und persönlichen Qualifikation überprüft. Diese Berufungskommission setzt sich zusammen aus:

  • FH-Rektor*in,
  • Studienrichtungsleiter*in
  • facheinschlägig hauptberuflich Lehrende*r
  • Vertreter*in der Studierenden
  • externer Psychologe*externe Psychologin

Ein genaues Protokoll mit den Stellungnahmen und Beurteilungen der Kommissionsmitglieder gibt in der Folge Auskunft über die Reihung der Kandidat*innen.

Die vorgenommene Reihung wird anschließend dem FH-Kollegium zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Dienstvertragsverhandlungen erfolgen im Anschluss mit der Geschäftsführung und HRM der FH CAMPUS 02.