ÖH Wahl 2023
Die ÖH-Wahlen 2023 finden am Freitag, dem 05. Mai sowie Mittwoch, dem 10. Mai und Donnerstag, dem 11. Mai 2023 statt. Bei dieser Wahl kann sowohl für die Studienvertretung als auch für die FH-Vertretung kandidiert werden. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen zur Wahl zur Verfügung.
Verlautbarung der Wahltageverordnung
Bekanntgabe der Einbringungsstelle
Verlautbarung Einsichtnahme in das vorläufige Wähler_innenverzeichnis
Kandidaturen zur Wahl der Studienvertretung
- Die Wahl zur Studienvertretung basiert auf einem Persönlichkeitswahlrecht. Das bedeutet, dass jede*r Kandidat*in als Person ohne Liste antritt.
- Passiv wahlberechtigt (als Kandidat*in wählbar) sind all jene Studierenden, die im SS 23 zum Studium zugelassen sind und den Studienbeitrag (ÖH-Beitrag) fristgerecht einbezahlt haben (Stichtag: 21.03.2023 – bis dahin muss der Studienbeitrag eingelangt sein).
- Pro Studienvertretung werden an der FH CAMPUS 02 max. drei bzw. fünf Vertreter*innen gewählt.
- Für Studienvertretungen mit nur einer*m Kandidatin*en bzw. zwei Kandidat*innen finden aufgrund der gesetzlichen Vorgaben keine Wahl statt.
- Die Funktionsperiode beträgt 2 Jahre.
- Eine Briefwahl ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben leider nicht möglich.
Die Kandidatur für die Studienvertretung muss unter Verwendung des entsprechenden Formulars in Deutsch oder in Englisch im Zeitraum von 21. März bis 13. April 2023 bei der Wahlkommission der HochschülerInnenschaft der FH CAMPUS 02 (FH CAMPUS 02, z.H. Mag. Lisa Gödl, Körblergasse 126, 8010 Graz) per Brief, per E-Mail an wahl@campus02.at (die Dokumente müssen qualifiziert elektronisch signiert sein) oder persönlich bei der Vorsitzenden nach vorheriger Terminvereinbarung (Raum CZ 134) eingebracht werden.
Kandidaturen zur Wahl der FH-Vertretung
- Eine Kandidatur ist nur über eine Liste möglich, die aus min. 1 Person und max. 18 Personen besteht.
- Passiv wahlberechtigt (als Kandidat*in wählbar) sind all jene Studierenden, die im SS 23 zum Studium zugelassen sind und den Studienbeitrag (ÖH-Beitrag) fristgerecht einbezahlt haben (Stichtag: 21.03.2023 – bis dahin muss der Studienbeitrag eingelangt sein).
- Gibt es weniger Kandidat*innen als die Hälfte der für die FH-Vertretung zu vergebenden Mandaten (das sind 4 Mandate), findet keine Wahl statt.
- Die Funktionsperiode beträgt 2 Jahre.
- Eine Briefwahl ist für die Bundes- und FH-Vertretung möglich.
- Wahlvorschlag, Zustimmungserklärung und Unterstützungserklärungen zur Wahl der FH-Vertretung:
- Für alle wahlwerbenden Gruppen: Um bei der Wahl antreten zu können, ist ein Wahlvorschlag (Election proposal) einzureichen. Jede*r Kandidat*in, die*der am Wahlvorschlag aufgelistet ist, muss eine Zustimmungserklärung (Declaration of consent) unterzeichnen (händisch oder mit qualifizierter elektronischer Signatur); die jeweiligen Zustimmungserklärungen sind bei der Einreichung des Wahlvorschlages miteinzureichen.
- Neu antretende wahlwerbende Gruppen, die für die Hochschulvertretung kandidieren und in der Periode 2021-2023 nicht in der Hochschulvertretung zumindest ein Mandat haben, müssen 30 Unterstützungserklärungen von wahlberechtigten Studierenden sammeln. Dafür kann entweder das Formular verwendet werden, mit dem jeweils eine einzelne Unterstützungserklärung (Declaration of support) abgegeben werden kann, oder das Formular, auf dem die Unterstützungserklärungen in einer Liste (Declaration of support list) gesammelt werden. Dabei ist sowohl eine persönliche Unterschrift als auch eine qualifizierte elektronische Signatur möglich (je nach Einreichungsvariante). Die Unterstützungserklärungen sind dem Wahlvorschlag anzuschließen.
- Bei bereits bestehenden wahlwerbenden Gruppen, die für die Hochschulvertretung kandidieren und in der Periode 2021-2023 bereits in der Hochschulvertretung sind, reicht für die Wiederkandidatur die Unterschrift einer Mandatarin oder eines Mandatars sowie der zustellungsbevollmächtigten Person dieser wahlwerbenden Gruppe aus. Auch dieses Formular kann mit persönlicher Unterschrift oder mit elektronischer Signatur unterschrieben werden (je nach Einreichungsvariante) und steht in deutscher und englischer Sprache zum Download zur Verfügung.
Die notwendigen Unterlagen sind von 21. März bis 04. April 2023 bei der Wahlkommission der HochschülerInnenschaft der FH CAMPUS 02 (FH CAMPUS 02, z.H. Mag. Lisa Gödl, Körblergasse 126, 8010 Graz) per Brief, per E-Mail an wahl@campus02.at (die Dokumente müssen qualifiziert elektronisch signiert sein) oder persönlich bei der Vorsitzenden bzw. bei Ihrer Stellvertretung nach vorheriger Terminvereinbarung (Raum CZ 134) einzubringen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung:
Mag. Lisa Gödl (+43 316 6002 – 158)
Mag. Theresa Ziegerhofer (+43 316 6002 – 8909)