Häufig gestellte Fragen

Nein, das Schreiben ist optional, jedoch gibt es im Aufnahmeverfahren ein strenges Punktesystem und auch für die Unterstützung des Dienstgebers in Form eines Empfehlungsschreibens gibt es wichtige Punkte.

Nein, in der Regel sind alle Lehrveranstaltungen am Freitag und Samstag. In seltenen Fällen kann es zum Ausfall von Lehreinheiten kommen, diese werden dann Fallweise an einem oder zwei Abenden unter der Woche nachgeholt. Im ersten Semester gibt es die Lehrveranstaltung “Grundlagen Physik”, diese findet unter der Woche immer abends statt.

Ja, HTL Absolvent*innen können sich im ersten Semester (abhängig vom besuchten Zweig) einen Großteil der Lehrveranstaltungen anrechnen lassen. Der genaue Ablauf der Anerkennung wird immer im Zuge der Einschreibung bei Semesterstart erläutert.

Generell herrscht bei allen LV´s eine Anwesenheitspflicht von min. 75%. Wird diese Grenze in einer oder mehreren Lehrveranstaltungen unterschritten, verfällt einer der Prüfungsantritte. Dem kann man jedoch entgegen wirken, in dem man sich durch ein Schreiben des Arbeitgebers*der Arbeitgeberin bzw. im Krankheitsfall des Arztes entschuldigt.

Es gibt drei Prüfungsantritte. Den Klausurtermin, den Nachtermin und der dritte Antritt wäre dann bereits die kommissionelle Prüfung.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen besteht diese Möglichkeit. Ein persönliches Gespräch mit der Studiengangsleitung ist hier jedoch unbedingt erforderlich. Anschließend muss ein schriftliches Ansuchen gestellt werden, dem die Studiengangsleitung zustimmen muss.

Nein Berufstätigkeit ist keine Voraussetzung. Es ist jedoch im Laufe des Bachelorstudiums ein Berufspraktikum im Ausmaß von 15 Wochen zu absolvieren. Ist ein*e Studierende*r nicht facheinschlägig berufstätig, muss er*sie sich für diesen Zeitraum ein Unternehmen suchen, in dem dieses Praktikum absolviert werden kann.

Wir bieten für Erstsemester Studierende jedes Jahr vor Studienbeginn Auffrischungskurse für Mathematik, Englisch, Darstellende Geometrie und Chemie. Genaue Infos hierzu erhalten Bewerber*innen nach der Zusage.

Der Studienbeitrag ist immer vor Lehrveranstaltungsbeginn fällig. Zu Semesterstart wird ein Email mit allen Zahlungsdaten an alle Studierenden versendet. Die nicht fristgerechte Einzahlung kann nach mehrmaligem Mahnen den Ausschluss vom Studium zufolge haben. Nach Eingang des Studienbeitrages kann über MyElisa die Studienbestätigung (für Finanzamt usw.) ausdruckt werden.

Ja natürlich! Leider können wir nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen vergeben, daher passiert es jedes Jahr, dass wir einigen Bewerber*innen leider absagen müssen. Eine Wiederbewerbung ist jedoch immer wieder möglich.

Ja wir bieten über Programme wie Erasmus+ die Möglichkeit ein Auslandssemester zu absolvieren.

Das Berufspraktikum muss im Zuge der 6 Semester im Bachelorstudium absolviert werden. Es gibt die Möglichkeit das Praktikum aufzuteilen oder die 15 Wochen am Stück durchzuführen. Bei facheinschlägig berufstätigen Studierenden wird das Berufspraktikum im Zuge der regulären beruflichen Tätigkeit absolviert.