Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte klicken Sie auf den betreffenden Reiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Akademische Weiterbildung der FH CAMPUS 02

Die in diesen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen regeln die Rahmenbedingungen zwischen Teilnehmer*in und Anbieterin (CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft GmbH, Körblergasse 126, 8010 Graz, +43 316 6002-0, kurz FH CAMPUS 02) für die Abwicklung von Weiterbildungsveranstaltungen (in weiterer Folge auch als „Weiterbildung“ bezeichnet).
Mit der Abgabe einer Anmeldung erklärt sich der*die Teilnehmer*in mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden.

1. Anmeldung

Wir haben bei unseren Veranstaltungen begrenzte Teilnehmer*innenzahlen. Mit der Anmeldung zur konkreten Weiterbildungsveranstaltung, der Eingabe der benötigten Daten und der Bestätigung des Formulars im Web oder einer eigenhändig signierten Anmeldung wird die*der Teilnehmer*in für diese bei der FH CAMPUS 02 angemeldet. Das zivilrechtliche Verhältnis wird unter der aufschiebenden Bedingung abgeschlossen, dass eine vorgesehene Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wird und der*die Teilnehmer*in allfällige Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Über die endgültige Zulassung entscheidet der*die jeweilig verantwortliche Leitung der Veranstaltung. Bei gleichwertiger Qualifikation von Teilnehmer*innen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Die FH CAMPUS 02 wird der*dem Teilnehmer*in spätestens 14 Tage vor dem geplanten Beginn der ersten Weiterbildungsveranstaltung mitteilen, ob die Mindestteilnehmer*innenzahl erreicht wurde. Die Festlegung der Mindestteilnehmer*innenanzahl obliegt den Verantwortlichen der FH CAMPUS 02.
Sofern die Weiterbildung mangels ausreichender Teilnehmer*innenanzahl abgesagt werden muss, stehen der*dem Teilnehmer*in keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz (z.B. Verdienstentgang, Aufwandersatz, Fahrtkosten etc.) zu. Für diesen Fall verpflichtet sich jedoch die FH CAMPUS 02, allenfalls schon geleistete Zahlungen abzugsfrei rückzuerstatten.

2. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr bzw. vereinbarte Teilbeträge sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug einzuzahlen. Die Teilnahmegebühren sind gemäß § 6 Abs 1 Z 11a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt*eine Anwältin oder ein Inkassobüro sowie den Ausschluss von der Weiterbildung vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Sofern für bestimmte Veranstaltungen der ÖH-Beitrag zu entrichten ist, wird dieser gemeinsam mit der Teilnahmegebühr verrechnet und auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3. Stornierung

Storniert die*der Teilnehmer*in die Weiterbildung bis 1 Monat vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltungen, wird der in Rechnung gestellte Betrag in einen Gutschein für das Weiterbildungsangebot an der FH CAMPUS 02 umgewandelt. Eine Rückzahlung der geleisteten Zahlung ist nicht möglich.
Erfolgt die Stornierung 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung werden 50% der vorgeschriebenen Gebühren in einen Gutschein für das Weiterbildungsangebot der
FH CAMPUS 02 umgewandelt, 50% der Gebühren werden als Stornokosten einbehalten. Im Falle einer späteren Stornierung werden 100% des Rechnungsbetrages als Stornokosten fällig.
Bei Nominierung einer geeigneten Ersatzperson kann die geleistete Zahlung bzw. eine etwaige Gutschrift für diese verwendet werden.

4. Rücktritt

Meldet sich die*der Teilnehmer*in im Fernabsatz über die Website für eine Weiterbildung an, steht ihr*ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen gerechnet ab Vertragsabschluss (= Tag der Online-Buchung) nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz zu. Für den Rücktritt muss die*der Teilnehmer*in eine schriftliche Rücktrittserklärung (z.B. per E-Mail, Post…) an die FH CAMPUS 02 innerhalb der zuvor genannten Frist übermitteln. Wochenend- und Feiertage werden vom Fristenlauf erfasst. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

Die*Der Teilnehmer*in kann dafür folgendes Widerrufsformular verwenden: Widerrufsformular.

Für die Wahrung der Widerrufsfrist ist es ausreichend, wenn die Erklärung vor Ablauf der Frist abgesendet wird. Die Erklärung ist dabei entweder an folgende E-Mail-Adresse oder – wenn postalisch versendet wird -an folgende Adresse zu senden:

E-Mail: weiterbildung@campus02.at

Adresse:
CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft GmbH
Zentrum für Akademische Weiterbildung
Körblergasse 126
8010 Graz

Bereits getätigte Zahlungen werden zur Gänze binnen 14 Tagen ab Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung rückerstattet, sofern die Weiterbildung über den Fernabsatz gebucht wurde und diese noch nicht begonnen hat. Sollten die Weiterbildungsveranstaltungen schon gestartet sein, werden die anteiligen Kosten dafür in Rechnung gestellt.

5. Durchführungsort

Der Ort der Durchführung der Weiterbildung befindet sich grundsätzlich in den Räumlichkeiten der FH CAMPUS 02 in 8010 Graz, Körblergasse 126, 111 bzw. 106. Nach Maßgabe der Erfordernisse kann von der FH CAMPUS 02 ein anderer Ort der Durchführung festgelegt werden.
Darüber hinaus finden Weiterbildungsveranstaltungen bzw. Teile davon auch online über Microsoft Teams statt.

6. Technische Voraussetzungen

Die*Der Teilnehmer*in verpflichtet sich, geeignete mobile und netzwerkfähige IT-Endgeräte (Notebook, Smartphone oder Tablet) für den Weiterbildungsbetrieb zu nutzen und sicherzustellen, dass die technischen Voraussetzungen, insbesondere eine funktionierende und ausreichend dimensionierte Internetverbindung am Ort der Teilnahme an Online-Terminen, erfüllt sind.
Weiters verpflichtet sich die*der Teilnehmer*in zur Verwendung der von der FH CAMPUS 02 für die Durchführung von Online-Weiterbildungsveranstaltungen und -Prüfungen zur Verfügung gestellten Applikationen.

7. Ausstellung eines Teilnahmezertifikats bzw. einer Teilnahmebestätigung

Für die erfolgreiche Absolvierung einer Veranstaltung wird ein Abschlussdokument ausgestellt, sofern die*der Teilnehmer*in die definierte Leistungsfeststellung ordnungsgemäß erbracht hat. Im Rahmen der hochschulischen Weiterbildung werden die Leistungen entsprechend europäischen Leitlinien als ECTS (European Credits) ausgewiesen. In der Teilnahmegebühr enthalten ist eine einmalige Leistungsfeststellung. Jeder weitere Antritt (Wiederholungsprüfung) ist mit einer Gebühr von € 150,- innerhalb der in der Rechnung angegebenen Frist, jedenfalls aber vor der Wiederholungsprüfung zu bezahlen.
Kann die geforderte Leistung nicht nachgewiesen werden, ist lediglich eine Teilnahmebestätigung des*der Teilnehmer*in für die tatsächliche Anwesenheit auszustellen.

8. Lernmaterial und Aufnahmen

Die*Der Teilnehmer*in verpflichtet sich, das geistige Eigentum an den im Rahmen der Weiterbildungsveranstaltungen verwendeten Werken (Skripten, Foliensätze, Fallstudien, Skizzen, Konstruktionen etc.) der Lehrenden und Dritter zu achten und jegliche Verwertung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu unterlassen.
Die Audio-, Bild- oder Videoaufzeichnung von Weiterbildungsveranstaltungen, Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen ist nicht gestattet.

9. Kontaktaufnahme gemäß § 174 TKG

Die*Der Teilnehmer*in stimmt zu, E-Mails, SMS und gegebenenfalls Anrufe von der FH CAMPUS 02 im Sinne des § 174 Telekommunikationsgesetzes zu erhalten.

10. Datenschutz

Mit der Anmeldung zu einer Weiterbildung und in weiterer Folge zu deren Abwicklung erfolgt zwingend die automationsunterstützte Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Maßgabe der geltenden Gesetze und Verordnungen bzw. der vertraglichen Verpflichtungen der FH CAMPUS 02. Weiterführende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unter www.campus02.at/datenschutz abrufbar.

11. Beendigung des zivilrechtlichen Verhältnisses aus wichtigem Grund

Eine vorzeitige Beendigung durch die FH CAMPUS 02 aus wichtigen Gründen ist zulässig, sofern eine Weiterführung des zivilrechtlichen Verhältnisses mit der*dem Teilnehmer*in unzumutbar ist (z.B. Verhalten, das geeignet ist, Personen schwerwiegend zu beleidigen, zu belästigen, sexuelle Belästigung, Mobbing oder sonstiges grob ungebührliches Verhalten).

12. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Bedingungen wird das sachlich zuständige Gericht für Graz vereinbart. Davon abweichend ist der Gerichtsstand für Klagen gegen die*den Teilnehmer*in gemäß § 14 KSchG ihr*sein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigungsort, sofern dieser im Inland liegt.
Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabsprachen jeder Art haben keine Gültigkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame Bestimmung von den Vertragsteilen einvernehmlich durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der ursprünglichen Absicht beider Vertragsteile möglichst entspricht.

Download als PDF

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in Studiengängen der FH CAMPUS 02 im Rahmen des Life Long Learning Programms

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen in Studiengängen der FH CAMPUS 02 im Rahmen des Life Long Learning Programms. Mit der Abgabe einer Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich einverstanden und an sie gebunden.

2. Anmeldung

Für Informationen bzw. für die Anmeldung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen ist die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Studiengangsleitung erforderlich.
Mit der Anmeldung stimmt der*die Teilnehmer*in ausdrücklich der EDV-unterstützten Verarbeitung ihrer*seiner personenbezogenen Daten für studiengangsbezogene Zwecke sowie der Weitergabe im Rahmen der geltenden Gesetze und Verordnungen (zB. Bildungsdokumentationsgesetz) zu.

3. Studiengebühr

Teilnehmer*innen an einzelnen Lehrveranstaltungen sind gemäß § 4 (2) FHStG außerordentliche Studierende. Die zu entrichtende Studiengebühr bemisst sich am Umfang der besuchten Lehrveranstaltungen, gemessen in ECTS-Credits. Für Lehrveranstaltungen an wirtschaftlichen Bachelorstudiengängen sind € 150,– pro ECTS-Credit, für Lehrveranstaltungen an allen übrigen Studiengängen € 166,67 pro ECTS-Credit als Studiengebühr zu entrichten. Außerordentliche Studierende gehören der Österreichischen Hochschüler*innenschaft an und sind somit verpflichtet, den jeweiligen ÖH-Beitrag zu entrichten.

4. Fälligkeit

Die unter Punkt 3. aufgeführten Beträge sind zeitgerecht vor Lehrveranstaltungsbeginn entsprechend den Angaben auf der Rechnung zu entrichten.

5.Teilnehmer*innenanzahl

Die Anzahl der maximal zulässigen Teilnehmer*innen pro Lehrveranstaltung wird von der Studiengangsleitung unter Sicherstellung der Qualität der Lehre festgelegt.

6. Rücktritt

Ein etwaiger Rücktritt ist schriftlich an die jeweilige Studiengangsleitung zu richten. Der Rücktritt ist jedenfalls erst wirksam, wenn die schriftliche Rücktrittserklärung bei dem Department eingelangt ist. Im Falle einer Abmeldung ab einer Woche vor Beginn der ersten Lehrveranstaltung betragen die Stornogebühren 50 % der vereinbarten Studiengebühr, bei einer Absage am ersten Lehrveranstaltungstag oder später 100 % der vereinbarten Studiengebühr. Bei Nennung einer*eines geeigneten Ersatzteilnehmerin*Ersatzteilnehmers werden keine Stornogebühren verrechnet.

7.Teilnahmebestätigung/Zeugnis

Für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen wird – unter Voraussetzung der Erfüllung der für die jeweilige Lehrveranstaltung bzw. subsidiär in der Allgemeinen Prüfungsordnung der FH CAMPUS 02 vorgesehenen Präsenzquote – eine Teilnahmebestätigung ausgestellt. Teilnehmer*innen, die die Zugangsvoraussetzungen zum betreffenden Studiengang erfüllen, sind berechtigt an den Leistungsfeststellungen (Klausuren, Prüfungen, Hausarbeiten etc.) teilzunehmen. Die Allgemeine Prüfungsordnung der FH CAMPUS 02 kommt zur Anwendung. Bei positiver Absolvierung der Lehrveranstaltung wird den Teilnehmer*innen auf Wunsch ein Zeugnis
unter Ausweis der Beurteilung und der jeweiligen ECTS-Credits ausgestellt.

8.Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung ergebenden Streitigkeiten ist Graz.

PDF-Download

Stand: 29.03.2016