Zugangsvoraussetzungen
Bachelorstudiengänge (Hochschulzugangsberechtigung)
Sie bewerben sich für einen Bachelorstudiengang an unserer FH? Dann geben Sie uns unter Hochschulzugangsberechtigung bitte bekannt, durch welchen der folgenden Abschlüsse Sie die Zugangsvoraussetzungen für den gewünschten Bachelorstudiengang erfüllen (werden).
Mit dem Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung erlangen Sie eine eingeschränkte Studienberechtigung für eine einzelne oder wenige eng verwandte Studienrichtungen an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.
Die Anerkennung einer Studienberechtigungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für ein Bachelorstudium an der FH CAMPUS 02 muss also im Einzelfall überprüft werden. Sie können sich aber an den folgenden Richtlinien für unsere technischen bzw. wirtschaftlichen Bachelorstudiengänge orientieren.
Hier finden Sie weitere Informationen zu einschlägigen Studienberechtigungsprüfungen.
Eine weitere Möglichkeit die fachlichen Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen ist der Nachweis eines ausländischen Abschlusses, der einer österreichischen Reifeprüfung, einer Berufsreifeprüfung oder einer Studienberechtigungsprüfung entspricht. Die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses kann auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung, einer Nostrifizierung oder im Einzelfall auf Grund der Entscheidung der Studiengangsleitung des betreffenden Bachelorstudiengangs gegeben sein.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an international.application@campus02.at
Ein Studium ist auch mit Abschluss einer Berufsbildend Mittleren Schule (BMS), einem Lehrabschluss oder dem Abschluss einer Werkmeisterschule möglich, sofern diese Abschlüsse als einschlägige berufliche Qualifikation gelten und entsprechende Zusatzprüfungen an unserer FH abgelegt werden.
Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen direkt an die Studiengangsleitung des gewünschten Studiengangs. Je nach Studiengang gelten unterschiedliche technische oder kaufmännische Abschlüsse als facheinschlägig. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dieser Übersicht.
Es können auch nicht in dieser Übersicht angeführte Abschlüsse von der Studiengangsleitung im Einzelfall als facheinschlägig qualifiziert werden. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Studienrichtungsoffice.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Zusatzprüfungen.
Mit Ablegung der Reifeprüfung an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule und der damit verbundenen Erlangung der allgemeinen Hochschulreife erfüllen Sie die fachliche Zugangsvoraussetzung.
Zu den Allgemeinbildenden Höheren Schule gehören die Schulformen:
- AHS-Langform: 8-jähriges Gymnasium
- Oberstufenrealgymnasium: Gymnasium, das nur die Schulstufen der Oberstufe anbietet
- AHS-Sonderform: dazu zählen allgemeinbildende höhere Schulen unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung
Mit Ablegung der Reifeprüfung an einer Berufsbildenden Höheren Schule und der damit verbundenen Erlangung der allgemeinen Hochschulreife erfüllen Sie die fachliche Zugangsvoraussetzung.
Zu den Berufsbildenden Höheren Schule gehören die Schulformen:
- Höhere technische und gewerbliche Lehranstalt (HTL)
- Handelsakademien (HAK)
- Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW)
- Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (HLFS)
- Höhere Schulen der Lehrer- und Erzieherbildung
Die Externistenreifeprüfung ist ein Weg zur Matura ohne vorherigen Schulbesuch. Mit der erfolgreichen Ablegung der Externistenreifeprüfung werden alle Berechtigungen erworben, die mit einer Reifeprüfung einhergehen.
Die allgemeine Hochschulreife und somit auch die fachliche Zugangsvoraussetzungen erlangen Sie auch durch Ablegen einer Berufsreifeprüfung/Berufsmatura bzw. Abschluss einer Lehre mit Matura, die Ihnen darüber hinaus auch Zugang zu anderen Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen etc. ermöglicht.
Nähere Informationen zu Berufsmatura und Lehre mit Matura entnehmen Sie bitte der Website des WIFI Steiermark.
Sie erfüllen ebenfalls die fachlichen Zugangsvoraussetzungen, wenn Sie einen Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten inländischen postsekundären Bildungseinrichtung (wie z.B. Hochschulen, Akademien, Konservatorien etc.) nachweisen können.
Darüber hinaus werden in den jeweiligen Studienordnungen spezielle Zugangsvoraussetzungen für Ihren gewünschten Studiengang festgelegt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Infos zum jeweiligen Studiengang oder der Satzung.
Für alle deutschsprachigen Bachelorstudiengänge an der FH CAMPUS 02 gilt die Beherrschung der deutschen Sprache als generelle Zugangsvoraussetzung.
Die Zugangsvoraussetzungen für Ihren Bachelorstudiengang müssen spätestens zu Beginn des Studiums erfüllt sein – Sie können sich aber natürlich auch schon vor Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen bei uns bewerben.