Informationen zum weiteren Vorgehen ab 19. Mai

Die ab 19. Mai gültige Covid-19-Öffnungsverordnung bringt einige langersehnte Lockerungsschritte mit sich. Auch auf der FH CAMPUS 02 haben die Öffnungsmaßnahmen Auswirkungen.

Unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln sind an Hochschulen Lehrveranstaltungen und Prüfungen möglich. Für die FH CAMPUS 02 bedeutet das, dass vor allem der Prüfungsbetrieb vor Ort ausgeweitet werden kann. Gemeinsam mit den anderen Hochschulen der Steiermark, werden auch wir unsere Corona-Ampelstufe auf Orange setzen.

Diese allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln gelten weiterhin bzw. neu:

  • Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 2 Metern
  • In geschlossenen Räumen zusätzlich Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske
  • Priorisierung der Arbeit im Homeoffice in Abstimmung mit Dienstvorgesetzten
  • Wenn eine Person länger als 15 Minuten im Gebäude der FH CAMPUS 02 verweilt und sie Kontakt mit anderen hat, muss der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr erbracht werden. Dies kann sein:
    • Getestet
    • Geimpft (ab dem 22. Tag der Erstimpfung bis maximal 3 Monate nach dieser Impfung; wenn nur eine Impfung vorgesehen ist, ab dem 22. Tag nach der Impfung bis maximal 9 Monate danach oder eine Zweitimpfung, die maximal 9 Monate zurückliegen darf)
    • Genesen (ärztliche Bestätigung über eine in den letzten 6 Monaten überstandene Infektion oder Absonderungsbescheid nicht älter als 6 Monate für eine nachweislich an Covid-19 erkrankte Person)

Die Nachweise von getesteten, geimpften oder genesenen Personen werden beim Zugang zur jeweiligen Veranstaltung geprüft. Diese Nachweise müssen nicht nur Studierende vorlegen, sondern auch alle anderen Personen, die an Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen teilnehmen (Lehrende, Aufsichtspersonen, …).

Aufgrund der nach wie vor geltenden 2 Meter-Abstandsregel können wir leider derzeit keine weiteren Öffnungen von Lehrveranstaltungen vornehmen.