Ferialjob vs. Steuern – wie du dir dein hart verdientes Geld wieder zurückholen kannst

Ein Ferialjob bietet nicht nur die Möglichkeit während der Sommermonate Geld zu verdienen, sondern ermöglicht auch, praktische Erfahrungen zu sammeln. Es ist jedoch zu beachten, dass unter Umständen Abgaben durch die Dienstnehmer*innen einbehalten werden – diese Abgaben können zumindest teilweise rückerstattet werden. In diesem Blogbeitrag gibt’s Tipps & Tricks unseres Departments für Rechnungswesen & Controlling, wie das Geld vom Finanzamt wieder zu euch zurückfindet.

Zuerst muss die Art der Beschäftigung ermittelt werden:

Steuerpflicht bei Arbeitsverhältnissen

Bei einem Ferialjob wird angenommen, dass er in Form eines Dienstverhältnisses ausgeübt wird und kürzer als 12 Monate dauert. In diesem Fall werden Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern direkt von Arbeitgeber*innen einbehalten, sofern die Entlohnung entsprechend hoch ist. Es lohnt sich, eine Arbeitnehmer*innenveranlagung (ANV) durchzuführen, um die zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückzuerhalten.

Rückerstattung der Lohnsteuer

Liegt der Bruttomonatslohn im Jahr 2023 über 1.200 Euro, wird eine Lohnsteuer vom Unternehmen einbehalten. Wenn keine weiteren Einkünfte erzielt wurden, werden die während des Arbeitsverhältnisses einbehaltenen Beträge am Ende des Jahres auf ein gesamtes Kalenderjahr umgerechnet. Da die Einkommensteuer in Österreich erst ab einem Einkommen von 11.693 Euro berechnet wird, kann die gesamte einbehaltene Lohnsteuer zurückgefordert werden. Bei einem Monatsgehalt von EUR 1.700 Euro würde dies einer Lohnsteuer von etwa 55 Euro entsprechen. Wie eine kurze Vorabberechnung auf dem Handy durchgeführt werden kann, kannst du hier sehen.

Rückerstattung der Sozialversicherung

Auch wenn monatlich weniger verdient wird, lohnt es sich eine ANV durchzuführen. Obwohl kein Steuerabzug erfolgt, werden Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. Ein Teil dieser Beiträge kann zurückerstattet werden, wenn unter anderem das zu versteuernde Einkommen unter null liegt. Die mögliche Rückerstattung kann bis zu 55% der Sozialversicherungsbeiträge betragen, jedoch maximal 400 bzw. 500 Euro. Um das vorherige Beispiel mit einem Bruttoverdienst von 1.700 Euro pro Jahr fortzusetzen, würde dies eine Rückerstattung von maximal etwa 140 Euro bedeuten.

Steuerpflicht bei Werkverträgen

Wenn der Ferienjob in Form eines Werkvertrags oder eines freien Dienstvertrags ausgeübt wird, gelten folgende Regeln: Da in diesem Fall keine Lohnsteuer von den Auftraggeber*innen einbehalten wird, muss möglicherweise selbst eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden – zumindest wenn das Einkommen daraus im Jahr 2023 11.693 Euro übersteigt. Wenn zusätzlich zu den Einkünften aus Werk- und freien Dienstverträgen auch steuerpflichtige Einkünfte aus regulären Anstellungsverhältnissen die Grenze von EUR 12.756 überschreiten, ist ebenfalls die Abgabe einer Einkommensteuererklärung erforderlich.

Arbeitnehmer*innenveranlagung

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die zu viel gezahlte Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge zurückzuerhalten:

1. Antragslose Veranlagung:

Seit 2017 ist es möglich, dass das Finanzamt automatisch eine „Steuererstattung“ für die Arbeitnehmer*innen erstellt, auch ohne deren Zutun. Zu viel gezahlte Steuern werden automatisch von der Finanzverwaltung berechnet und zurückerstattet, wenn:

–     bis zum 30.06. des Folgejahres keine Steuererklärung seitens der Arbeitnehmer eingereicht wurde,

–     die Berechnung des Finanzamts zu einer Gutschrift führt,

–     und aufgrund der vorliegenden Daten des Finanzamts davon ausgegangen werden kann, dass keine weiteren Ausgaben oder Absetzbeträge geltend gemacht werden.

2. (Lohn-)steuerausgleich

Wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder verschiedene Absetzbeträge berücksichtigt werden sollen, ist es möglich, innerhalb von 5 Jahren eine ANV durchzuführen. Wenn bereits eine antragslose Veranlagung durch das Finanzamt erfolgt ist, wird der erlassene Bescheid ohne weiteres Zutun der einreichenden Person aufgehoben.

Attention!

Sollten zusätzlich zum Verdienst aus dem Ferialjob andere Einkünfte unterjährig lukriert werden, ist Vorsicht geboten! Bei einer bestehenden Familienbeihilfe ist eine Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro zu beachten. Wird diese in einem Kalenderjahr überschritten, muss mit einer Rückzahlungsverpflichtung gerechnet werden. Zu beachten ist weiters, dass einige weitere steuerliche Begünstigungen wie z.B. der Familienbonus Plus, Alleinerzieherabsetzbeträge usw. auf die Familienbeihilfe abstellen und somit, zumeist für die Eltern, damit auch entfallen.

Nice to know

Alle Aufwendungen (Werbungskosten), die in ursächlichem Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, können im Rahmen einer freiwilligen ANV steuerlich geltend gemacht werden. Es ist wichtig, sowohl den Beleg als auch die Zahlungsbestätigung aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen. Achte darauf, genaue Aufzeichnungen über alle mit dem Ferienjob verbundenen Kosten zu führen, wie z.B. Arbeitskleidung oder Fachliteratur.

Zusätzlich besteht bei Ferienjobs auch die Möglichkeit, das Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Hierfür kannst du den Pendlerrechner des Finanzamts nutzen.

Wir wünschen schöne Ferien und eine tolle Zeit in eurem Ferialjob!

 

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