Balkonkraftwerk installieren – Raketenwissenschaft oder easy going?

Balkonkraftwerke, die umgangssprachliche Bezeichnung für kleine Photovoltaikanlagen, werden zusehends verstärkt beworben und sind mittlerweile wieder leicht(er) erhältlich. Diese kann man sich in Form von fertigen Gesamtpaketen anschaffen, was sich jedoch natürlich in den Anschaffungskosten niederschlägt. Kann man diese daher auch selbst zusammenbauen und installieren? Und ab wann macht es Sinn, sich ein Kleinstkraftwerk anzuschaffen? Das erläutern wir in diesem Beitrag.

Vorweg gleich einmal dazu: Die Errichtung einer solchen Kleinstanlage ist keine Raketenwissenschaft. Die Einzelteile, also die „Hardware“ des Kraftwerks, können selbst besorgt werden, je nach Anbieter auch zu Recht erschwinglichen Preisen. Beim Zusammenbau und der Installation müssen jedoch ein paar elektrotechnische Aspekte und Installationsvorschriften unbedingt beachtet werden, daher empfiehlt es sich trotz massiger Anleitungen im Internet einen Fachmann oder eine Fachfrau zu Rate zu ziehen – vor allem bei fehlenden elektrotechnischen Kenntnissen.

 

Welche Hardware-Zutaten werden benötigt?
Zum erfolgreichen Betrieb einer Anlage werden folgende Hardware-Elemente benötigt:

  • Mikrowechselrichter (z.B. Hoymiles HM-800 oder Deye; wandelt den erzeugten Gleichstrom zu netzkonformem Wechselstrom um)
  • PV-Module (2x 400-425 W)
  • Verkabelungsmaterial
  • Installationsmaterial
  • Optional: schaltbares Steckdosen Powermeter (z.B. Shelly Plug S)

Die gesamten Investitionskosten belaufen sich für eine 800 Watt Anlage auf derzeit ca. EUR 700,-. Anlagen mit mehr Leistung sind rechtlich gesehen keine Kleinstanlagen mehr, wobei sich die Begrenzung rein auf den Wechselrichter bezieht und nicht auf die maximale Leistung, die mit den PV-Modulen möglich wäre. Eine angemessene „Balance“ zwischen Wechselrichter und PV-Modulleistung ist jedoch jedenfalls dringend anzuraten, da es sich sonst negativ auf die Lebensdauer der Anlage auswirken kann.

 

Macht es Sinn?
Die Frage ob sich das lohnt, steht bei vielen Anwender*innen an erster Stelle. Die Antwort ist recht eindeutig und lautet: Ja!
Balkonkraftwerke unterstützen definitiv dabei, den Grundverbrauch, der zum Beispiel durch Kühlschränke, Router, Geräte im Standby-Betrieb etc. verursacht wird, zu minimieren. Das geht bei entsprechender Auslegung sogar so weit, dass man tagsüber für den Energieverbrauch nichts mehr bezahlen muss – ein optimales, sonniges Installationsplätzchen vorausgesetzt. Üblicherweise sollte der Break-Even-Point, bei oben genannten Kosten und derzeitigem Strompreisgefüge nach ca. 3 Jahren erreicht sein. Bei einer zu erwartenden Anlagenlebensdauer von zumindest 10+ Jahren ist dies also eine Investition, die sich absolut rechnet.

 

Grundlast ermitteln
Es macht generell Sinn, sich einmal Gedanken zum eigenen Energiegrundverbrauch zu machen und diesen zu ermitteln. Also jene Energiegrundlast, die durch Geräte im 24/7-Betrieb entsteht. Dazu zählen beispielsweise die klassischen Dauerläufer wie Kühlschrank, Router, (Klein-)Server.

Wie ermittelt man diesen Grundverbrauch? Die Vorgangsweise ist sehr einfach: Man notiert sich zu Beginn und zum Ende des Messzeitraums den Zählerstand des Energiezählers. Danach bildet man die Differenz aus beiden Zählerständen und dividiert diesen Wert durch die Anzahl der Stunden, die während der Messung verstrichen sind.
Hier ein kleines Beispiel: (44.952,7 kWh – 44.950,8 kWh) / 8 Stunden = 0,2375 kW = 237,5 Watt

Es wird empfohlen, dass während der Ermittlung des Grundverbrauchs (also innerhalb des Messzeitraums) keine „Großverbraucher“, wie zum Beispiel der E-Herd, Geschirrspüler, Wäschetrockner oder ähnliches verwendet werden, da diese Geräte nicht zum Grundverbrauch zählen und die Messung verzerren.

 

Und wie sieht dies nun in der Realität aus? Worauf muss man achten?
Die eigene Erzeugung von Ökostrom liegt voll im Trend. Balkonkraftwerke ermöglichen es Verbraucher*innen auch einen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Bewilligen lassen sollten sie Mieter*innen jedoch unbedingt von deren Vermieter*in bzw. der Eigentümer*innengemeinschaft. Zwar sind meist keine baulichen Veränderungen zur Installation nötig, aber es ändert sich das Erscheinungsbild durch das Kleinstkraftwerk, was wiederum bewilligungspflichtig ist. Außerdem ist es anzuraten, beim Kauf der Hardware unbedingt den Griff hin zum geprüften, zertifizierten Produkt zu tätigen sowie, vor allem bei Altbauten, zuvor die Hausinstallationen checken zu lassen. Die Aufnahme in die Haushaltsversicherung schadet ebenso nicht. Da der überschüssig produzierte Strom ins generelle Stromnetz eingespeist wird, muss vor der Inbetriebnahme eine Meldung an den Netzbetreiber erfolgen und auch – falls nicht bereits erfolgt – der „alte“ Stromzähler gegen ein digitales Messgerät (Smart Meter) getauscht werden. Ansonsten steht einer erfolgreichen, eigenen Stromproduktion nichts mehr im Weg – naja, außer Schatten…

 

Neu an unserer FH

Die FH CAMPUS 02 startet im Zuge einer Initiative des Nachhaltigkeitsbeirats mit dem 22. Mai 2023 eine beispielhafte Installation von 2 Balkonkraftwerken:

Balkonkraftwerke an der FH CAMPUS 02 montieren Balkonkraftwerke an der FH CAMPUS 02 montieren Balkonkraftwerke an der FH CAMPUS 02 montieren