Im Krankheitsfall

Muss im Krankheitsfall ein Arzt*eine Ärztin aufgesucht werden, reicht es für EU/EWR-Bürger*innen die europäische Krankenversicherungskarte (E-Card) vorzulegen, um kostenlos untersucht zu werden.

Für Studierende, die von außerhalb der EU oder des EWR kommen, ist es notwendig, eine entsprechende Selbstversicherung für Studierende bei der Steirischen Gebietskrankenkassa (GKK) abzuschließen. Nach Erhalt der E-Card kann man alle Ärzte*Ärztinnen, die mit der österreichischen Krankenversicherung zusammenarbeiten, kostenlos aufsuchen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter “Versicherung”.

Im Notfall können Ärzte*Ärztinnen oder Krankenhäuser auch ohne E-Card, jedoch unter Hinterlegung einer Kaution, besucht werden. Diese bekommen die Studierenden rückerstattet, sobald sie die E-Card vorweisen.

Auf der Webseite der Steirischen Ärztekammer kann man nach Ärzt*innen in der Umgebung suchen. Bitte beachten Sie, dass der*die gewählte Arzt*Ärztin mit den österreichischen Krankenversicherungen zusammenarbeitet, da Untersuchungen bei Wahl- und Privatärzt*innen selbst bezahlt werden müssen.

Im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes wird der Großteil der Kosten von der Versicherung übernommen. Eine geringe Gebühr muss jedoch selbst bezahlt werden. Bei Verschreibung eines Medikamentes ist eine Rezeptgebühr von derzeit € 5,70 zu bezahlen.

Eine Liste aller Apotheken in Graz finden Sie hier. Die üblichen Öffnungszeiten der Apotheken sind unter der Woche von 08.00 bis 18.00 Uhr, samstags von 08.00 bis 12.00 Uhr. Für Notfälle, außerhalb dieser Öffnungszeiten, gibt es einen Apothekenbereitschaftsdienst. Welche Apotheke derzeit Bereitschaft hat, ist im Online Stadtportal der Stadt Graz ersichtlich.

In Graz gibt es drei Landeskrankenhäuser, die alle mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sind: das Landeskrankenhaus Graz (LKH), das Landenkrankhaus Graz Süd West (LKH Graz West) und das Unfallkrankenhaus Graz (UKH).

© FH CAMPUS 02 / Foto Melbinger