Zusatzprüfungen
Je nach Bachelorstudiengang müssen Bewerber*innen mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, die über keine allgemeine Universitätsreife verfügen, vor dem Studium Zusatzprüfungen über folgende Fächer positiv ablegen:
*muss bis Ende des 1. Semesters absolviert werden
Mit einem Aufsatz über ein allgemeines Thema weisen Sie in einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung nach, dass sie sich zu einem vorgegebenen Thema in einwandfreier und gewandter Sprache und mit klarem Gedankengang schriftlich äußern können.
Es werden Ihnen 3 Themen zur Wahl gestellt, die Ihnen die Gelegenheit geben, Ihre Vertrautheit mit den Grundzügen der Geschichte der Republik Österreich, mit den gegenwärtigen Strukturen Österreichs und seiner Stellung in der Welt unter Beweis zu stellen.
Im Rahmen der Zusatzprüfung Englisch 1 weisen Sie in einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung nach, dass Sie über die für die Arbeit mit einfachen fachlichen Texten unter Heranziehung des Wörterbuches erforderlichen Kenntnisse der Formenlehre und Syntax sowie über einen grundlegenden Wortschatz verfügen.
Die Inhalte in den Bereichen Listening, Reading, Use of English (Grammatik) und Writing entsprechen dabei dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Zusatzprüfung Englisch 2 besteht aus einer 4-stündigen schriftlichen Prüfung (Listening, Reading und Writing) und einer 1-stündigen mündlichen Prüfung.
Die Inhalte entsprechend den Kompetenzen des Niveaus B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Sie müssen dabei unter Beweis stellen, dass Sie …
- … sich unter richtiger Anwendung der Grundgrammatik sicher mündlich und schriftlich ausdrücken können.
- … einfache Texte ins Deutsche übersetzen können.
- … kurze englische Texte fließend lesen und zusammenfassen können.
- … zu allgemeinen Themen vorwiegend in erzählender und beschreibender Weise in Aufsatzform Stellung nehmen können.
- … die englische Sprache bei normaler Sprechgeschwindigkeit verstehen und sich an Konversation über allgemein bekannte Inhalte beteiligen können.
In einer 3-stündigen schriftlichen und einer 1-stündigen mündlichen Prüfung weisen Sie die für das Studium benötigten mathematischen Kompetenzen aus den Bereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik nach.
Hier ist eine 3-stündige schriftliche Prüfung und eine 1-stündige mündliche Prüfung vorgesehen, in der Sie die für das Studium benötigten mathematischen Kompetenzen aus den Bereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge und Analysis nachweisen.
Für den Nachweis Ihrer Physik-Kenntnisse legen Sie im Rahmen der Zusatzprüfung Physik 1 eine 3-stündige schriftliche und einen 1-stündige mündliche Prüfung ab.
Die Prüfung deckt inhaltlich neben allgemeinen Grundlagen (Arbeitsweisen, Fragestellungen und Probleme der Physik, Grundgrößen – abgeleitete Größen, Längen- und Zeitmessung) die Themenbereiche Mechanik, Schwingungen und Wellen, Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Optik sowie Grundlagen der Atomphysik, Kernphysik und Radioaktivität ab.
Zur Vorbereitung auf die Zusatzprüfungen sollen die Bewerber*innen die Möglichkeit haben, max. 6 Coaching-Einheiten (1 Coaching-Einheit = 45 Minuten) in Anspruch zu nehmen. Den Bewerber*innen soll es dabei selbst überlassen sein, diese 6 Coaching-Einheiten auf die von ihnen zu absolvierenden Prüfungsfächer zu verteilen. Die Coaching-Termine werden jeweils 2 Wochen vor jedem Zusatzprüfungstermin angeboten. Die Bewerber*innen müssen sich spätestens 3 Werktage vor dem Coaching anmelden und bekannt geben, welches Prüfungsfach im Coaching behandelt werden soll.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Anerkennung vergleichbarer Prüfungen, die an anderen Institutionen abgelegt wurden – die Entscheidung darüber obliegt der Studiengangsleitung. Diesbezügliche Nachweise legen Sie bitte Ihrem Antrag auf Zulassung zu den Zusatzprüfungen 2022 bei.