Studienberechtigungsprüfung

Mit dem Ablegen einer Studienberechtigungsprüfung erlangen Sie eine eingeschränkte Studienberechtigung für eine einzelne oder wenige eng verwandte Studienrichtungen an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs.

Die Anerkennung einer Studienberechtigungsprüfung als Zugangsvoraussetzung für ein Bachelorstudium an der FH CAMPUS 02 muss also im Einzelfall überprüft werden, Sie können sich aber an den folgenden Richtlinien für unsere technischen bzw. wirtschaftlichen Bachelorstudiengänge orientieren.

Technische Bachelorstudiengänge

Grundsätzlich müssen Sie für die Anerkennung einer Studienberechtigungsprüfung als fachliche Zugangsvoraussetzung für unsere technischen Bachelorstudiengänge (Automatisierungstechnik, Smart Automation, Innovationsmanagement, Business Data Sciences, Business Software Development und Wirtschaftsinformatik) folgende Pflichtfächer absolvieren:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Mathematik 2
  • Englisch 1
  • Physik 1

Die diesbezüglich in der Regel relevanten Studienrichtungsgruppen sind:

  • Naturwissenschaftlichen Studien 1
  • Industrietechnische Studien
  • Technisch-Naturwissenschaftliche Studien (ausgenommen Geomatics Engineering)
  • Montanwissenschaftliche Studien.

Wirtschaftliche Bachelorstudiengänge

Für die Anerkennung einer Studienberechtigungsprüfung als fachliche Zugangsvoraussetzung für unsere wirtschaftlichen Bachelorstudiengänge (Rechnungswesen & Controlling, Marketing & Sales) müssen Sie grundsätzlich folgende Pflichtfächer absolvieren:

  • Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema
  • Mathematik 1
  • Englisch 2

Die diesbezüglich in der Regel relevante Studienrichtungsgruppe ist die Gruppe der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studien.