Die Studienrichtung Rechnungswesen & Controlling hat in einem Projekt mit dem führenden Anbieter von e-Government-Lösungen für Gemeinden, der COMM-UNITY EDV GmbH, in einem angewandten F&E-Projekt Lösungsvorschläge für die Bilanzbewertung von Gemeindestraßen erarbeitet. Dabei wurden Lösungsansätze in Anlehnung an die International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) sowie das österreichische Unternehmensgesetzbuch (UGB) gegenübergestellt und bewertet sowie auch ein praktisches Vorgehensmodell für die Erstbewertung des Straßennetzes erarbeitet.
In Österreich wird regelmäßig die Forderung nach Ablösung des kameralistischen Rechnungswesens der öffentlichen Haushalte durch ein System der doppelten Buchführung (Doppik), wie es für Unternehmer gilt, erhoben. In Anbetracht dessen, dass eine Beurteilung von wirtschaftlichen Ergebnissen bzw. der finanziellen Stabilität immer auf Basis „der Zahlen“ des Rechnungswesens erfolgt, ist die Art und Weise der Erfassung von Geschäftsfällen und der Darstellung des Vermögens und der Schulden von Gemeinden höchst brisant. Letztlich sind mit der Wahl der Darstellungsform und der damit verbundenen finanziellen Daten auch massive Anreizwirkungen bezogen auf das wirtschaftliche Handeln von Gemeindeorganen bzw. öffentlichen Funktionsträgern verbunden.
Im Zuge der Erstellung einer Vermögensrechnung, einer Bilanz, für eine Gemeinde, bei der das Gemeindevermögen den Schulden gegenüber gestellt wird, tun sich eine Vielzahl von Fragen bei der Bewertung von Gemeindevermögen, so auch Straßen, auf. Zum Beispiel: Was ist eine bestimmte Gemeindestraße wert? Wie soll der Wert einer vor 40 Jahren erbauten Straße zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung ermittelt werden? Nach welchen Kriterien soll das Straßennetz einer Gemeinde in einzelne Bewertungseinheiten zerlegt werden? Welche Rolle spielt der Straßenzustand bei der Bewertung?
Die Brisanz dieser Fragen zeigt sich spätestens dann, wenn erkannt wird, dass die Bewertung des Straßenvermögens unmittelbar die Darstellung des kommunalen „Eigenkapitals“ beeinflusst und damit letztlich den Eindruck, ob es sich um eine reiche oder arme Gemeinde handelt. Der besondere Charakter von kommunalem Infrastrukturvermögen, das sich regelmäßig einer Verwertbarkeit entziehen wird, muss dabei in der Interpretation der Vermögenssituation mit berücksichtigt werden.