Die FH CAMPUS 02 ist bemüht, ihre Website www.campus02.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wir planen die Mängel der Barrierefreiheit sukzessive zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.08.2025 letztmalig überarbeitet. Die Bewertung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung der FH CAMPUS 02.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Grund: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Grund: Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
Grund: Nicht im Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir werden uns bemühen, diese so rasch wie möglich zu beheben.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an: diversity@campus02.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.