Gebäude der FH Campus 02

Barrierefreiheits­erklärung

Die FH CAMPUS 02 ist bemüht, ihre Website www.campus02.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen sowie dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wir planen die Mängel der Barrierefreiheit sukzessive zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.08.2025 letztmalig überarbeitet. Die Bewertung der Website erfolgte durch eine Selbstbewertung der FH CAMPUS 02.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Grund: Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheits­bestimmungen

  • Nicht alle Bilder auf der Website verfügen über einen Alternativtext. Bei manchen Bildern ist dieser vorhanden, jedoch nicht sinnvoll. Als CSS Content eingebundene Font-Icons sind nicht überall korrekt ausgeblendet oder beschriftet, weshalb sie von Screenreadern nicht immer korrekt erfasst werden können.
  • Eingebundene Videos haben nicht immer eine ausreichende Textbeschreibung.
  • Dateien mit Büroanwendungsformaten (z.B. PDF- und MS Office Dateien) sind nur teilweise barrierefrei. Bei Neuauflagen der Dokumente wird auf die Erfüllung der Barrierefreiheits­­erfordernisse geachtet.
  • Es gibt Mängel bei der Tastaturbedienbarkeit von Komponenten, welche im Rahmen zukünftiger Adaptierungen an unserer Website behoben werden.

Grund: Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung

  • Videos, die als Zusatzcontent zu betrachten sind, haben teilweise keine Audiodeskription, da die Grundinformation zusätzlich auch in Textform auf der Website zu finden ist.
  • Printpublikationen können in PDF-Form von der Website heruntergeladen werden (z.B. Schriftenreihe). Diese sind nicht vollständig barrierefrei. Auch hier werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website in Textform verfügbar sind. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheits­bestimmungen dar.

Grund: Nicht im Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften

  • Auf der Website werden Dateien mit Büroanwendungsformaten (z.B. PDF) zum Download angeboten, die vor September 2018 veröffentlicht wurden. Diese fallen aufgrund des Fehlens von Verwaltungsrelevanz nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Auf der Website befinden sich aufgezeichnete zeitbasierte Medien, wie Video- und Audiomedien, die vor September 2020 veröffentlicht wurden. Auch diese fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Inhalte von Dritten, die durch die FH CAMPUS 02 weder finanziert noch entwickelt wurden und die daher auch nicht ihrer Kontrolle unterliegen.
  • Inhalte, die als Archive gelten und somit ausschließlich Informationen enthalten, die weder für laufende Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden.

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren. Wir werden uns bemühen, diese so rasch wie möglich zu beheben.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an: diversity@campus02.at

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheits­anforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.