Zulassung Austauschstudierende

Voraussetzung, um als Austauschstudierende*r an der FH CAMPUS 02 zu studieren, ist ein bestehendes Kooperationsabkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und Ihrer Heimathochschule.

  • Besteht derzeit kein Abkommen, sollten Sie sich and das Büro für Internationales Ihrer Heimathochschule wenden.
  • Besteht ein Abkommen, sollten Sie sich mit der dafür zuständigen Ansprechperson Ihrer Heimathochschule in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und wie viele Plätze es für Austauschstudierende gibt.

Ein Austausch ist über die EU-Programme Erasmus+ und CEEPUS sowie über individuelle Joint Study Abkommen mit Hochschulen außerhalb der EU möglich.

Ansprechpartner*innen für allgemeine und administrative Belangen ist das Büro für Internationales. Bei inhaltlichen Fragen wie z.B. zu Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungsbeschreibungen, etc. wenden Sie sich bitte an die Studienrichtungskoordinator*innen für Internationales. Diese sind für Sie jederzeit per E-Mail oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar.

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