Anmeldebescheinigung EU/EWR Studierende
EU/EWR Studierende, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen zusätzlich an der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 (Paulustorgasse 4, 8010 Graz), eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Kosten (derzeit): € 15,-
ACHTUNG! Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können zusätzliche Gebühren anfallen (je nach Art des Dokuments 7,20 Euro oder 14,30 Euro).
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Antragsformular
- Reisepass oder Personalausweis (Original + Kopie)
- Aufnahmebestätigung der FH CAMPUS 02
- Nachweis der Unterbringung (Meldezettel + Mietvertrag)
- Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
- Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Erasmus+ Stipendium)
Wer die Anmeldebescheinigung nicht innerhalb der ersten 4 Monate nach Ankunft beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung (bis zu € 200,- Strafe)!
Vor der Abreise muss die Anmeldebescheinigung an die Steiermärkische Landesregierung Abteilung 3 zurückgegeben werden.