Anmeldebescheinigung EU/EWR Studierende

EU/EWR Studierende, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten, müssen zusätzlich an der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 3 (Paulustorgasse 4, 8010 Graz), eine Anmeldebescheinigung beantragen.

Kosten (derzeit): € 15,-

ACHTUNG! Für die Vorlage ausländischer Reisedokumente und Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Führungszeugnis) können zusätzliche Gebühren anfallen (je nach Art des Dokuments 7,20 Euro oder 14,30 Euro).

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. Antragsformular
  2. Reisepass oder Personalausweis (Original + Kopie)
  3. Aufnahmebestätigung der FH CAMPUS 02
  4. Nachweis der Unterbringung (Meldezettel + Mietvertrag)
  5. Nachweis über eine ausreichende Krankenversicherung
  6. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (z.B. Erasmus+ Stipendium)

Wer die Anmeldebescheinigung nicht innerhalb der ersten 4 Monate nach Ankunft beantragt, begeht eine Verwaltungsübertretung (bis zu € 200,- Strafe)!

Vor der Abreise muss die Anmeldebescheinigung an die Steiermärkische Landesregierung Abteilung 3 zurückgegeben werden.

© FH CAMPUS 02/Leitner