Bewerber*innen mit internationalen Zeugnissen

© FH CAMPUS 02/Leitner

Bewerbungsablauf

  • Prüfen Sie zunächst bitte, ob Sie die notwendigen Zugangsvoraussetzungen erfüllen: Bachelorstudiengänge, Masterstudiengänge. Im Anschluss daran bitten wir Sie, die gesamten Bewerbungsunterlagen zur Prüfung fristgerecht hochzuladen. Die Fristen finden Sie im Web unter Fristen und Termine.
  • Für Bewerber*innen mit Zeugnissen aus Drittstaaten (das sind alle Staaten, außer den Mitgliedsstaaten des EWR/der EU und der Schweiz), gilt ein vorgezogenes Ende der Bewerbungsfrist­­ bis 31.03.2024.
    Dadurch haben Sie allenfalls noch ausreichend Zeit, die erforderliche Aufenthaltsbewilligung und/oder ein Visum zu beantragen bzw. noch allfällige fehlende Unterlagen und Beglaubigungen zu beschaffen.
  • Davon ausgenommen sind Bewerber*innen mit Zeugnissen aus Drittstaaten, die entweder bereits eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben oder die zu einer visumfreien Einreise berechtigt sind und ihren Antrag bei der örtlich zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich direkt einbringen können, wodurch die regulären Bewerbungsfristen gelten
  • Eine genaue ­­Aufstellung der jeweils erforderlichen Bewerbungsunterlagen, finden Sie im Web unter Bewerbungsunterlagen. Im Zuge der Überprüfung der Gleichwertigkeit mit österreichischen Abschlüssen kann es erforderlich sein, dass noch weitere Unterlagen auf Anfrage übermittelt werden müssen.

Erst wenn alle Bewerbungsdokumente vollständig sind und intern überprüft wurden, können Sie zum Aufnahmeverfahren, welches aus einem schriftlichen und mündlichen Teil besteht, zugelassen werden.  

Da wir in der Regel mehr Bewerber*innen als Studienplätze haben, ist die Zulassung zum Aufnahmeverfahren noch keine Garantie dafür, dass wir Ihnen in Folge auch einen Studienplatz anbieten können.

Internationale Zeugnisse und Diplome

Bewerber*innen mit internationalen Reifeprüfungszeugnissen und Diplomen werden aufgefordert, sämtliche Zeugnisse auf Deutsch oder Englisch übersetzt und offiziell beglaubigt einzureichen.

Bitte beachten Sie (,)

  • die jeweils das Ausstellungsland Ihrer Zeugnisse gültigen Vorschriften zur Beglaubigung und Übersetzung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen. Zeugnisse, deren Urkundensprache nicht bereits Deutsch oder Englisch ist, müssen inklusive der Beglaubigungsvermerke von einem*einer offiziell registrierten, gerichtlich beeidigten Übersetzer*in übersetzt werden. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, die Originale der beglaubigten Übersetzungen und von den österreichischen Vertretungsbehörden bestätigten Dokumente per Post (bspw. Einschreiben, diplomatische Post, Kurierdienst etc.) an die FH CAMPUS 02 zu senden.
  • dass internationale Bewerber*innen, die sich vor einem relevanten Abschlussprüfungstermin bewerben, zusätzlich zum letzten Jahres-/Semesterzeugnis eine Bestätigung der Schule/Institution über die genaue Bezeichnung des zu erwerbenden Abschlusses und den voraussichtlichen Abschlussprüfungstermin einreichen müssen.
  • dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen, welche fristgerecht bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einlangen, bezüglich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen und der Gleichwertigkeit der Abschlüsse überprüft werden können. Diese Prüfung kann im Einzelfall auch mehrere Wochen dauern.

Deutsch als Unterrichts- und Kommunikationssprache

Die Unterrichtssprache des Bachelorstudiengangs Smart Automation ist Englisch. In allen anderen Studiengängen ist – mit Ausnahme einiger Lehrveranstaltungen – die Unterrichtssprache Deutsch. Auch das Aufnahmeverfahren – außer für den Bachelorstudiengangs Smart Automation – wird generell in deutscher Sprache durchgeführt.

Daher müssen für alle Studiengänge mit Ausnahme des Bachelorstudiengangs Smart Automation Sprachkenntnisse mindestens auf mindestens B2 Niveau laut CEFR – Common European Framework of Reference for Languages nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie: Auch die allgemeine Kommunikationssprache an der FH CAMPUS 02 ist Deutsch.

Studienbeiträge & -gebühren

Von Angehörigen von Drittstaaten (das sind alle Staaten, außer den Mitgliedsstaaten des EWR/der EU und der Schweiz), die nicht unter §1 der Personengruppenverordnung fallen und die eine Aufenthaltsbewilligung “Student*in” beantragen müssen, sind Studienbeiträge von 4.500 EUR bzw. 5000 EUR pro Semester zzgl. ÖH Beitrag zu entrichten. Ausgenommen davon ist der englischsprachige Bachelorstudiengang Smart Automation für den€ 363,36 pro Semester zzgl. ÖH Beitrag anfallen.  Genaue Informationen hierzu finden Sie im Web hier.

Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Österreich

Detaillierte Information zu den Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen in Österreich finden Sie auf der Website des Österreichischen Austauschdienstes OeAD.

Bewerber*innen aus Nicht-EU-Ländern (sogenannte Drittstaatenangehörige) empfehlen wir rechtzeitig mit der Beantragung des Visums und/oder der Aufenthaltsgenehmigung zu beginnen.