Ab 2025 treten steuerliche Neuerungen in Kraft, die zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Ob durch Praktika, Nebenjobs oder als Berufseinsteiger*innen. Diese Änderungen bieten finanzielle Entlastungen und eine gute Möglichkeit, steuerliche Kenntnisse praktisch zu erproben.
Mehr Geld für unterwegs
Die neuen steuerfreien Pauschalen für Reisekosten ab 2025 sorgen für spürbare Entlastungen.
- Erhöhtes Taggeld: Der Tagessatz wird von bisher 26,40 Euro auf 30 Euro angehoben. Eine fünftägige Geschäftsreise oder ein längeres Praktikum bringt 18 Euro mehr.
- Angepasstes Nächtigungsgeld: Ohne Übernachtungsbeleg steigt das pauschale Nächtigungsgeld von 15 auf 17 Euro pro Nacht. Das ergibt pro Übernachtung eine Steigerung von 2 Euro.
- Kilometergeld für Dienstfahrten: Für alle Fortbewegungsmittel, einschließlich Auto und Fahrrad, wird das einheitliche Kilometergeld von 0,42 auf 0,50 Euro pro Kilometer angehoben. Zudem wird für mitfahrende Personen ebenfalls die Abgeltung von derzeit 0,05 Euro auf 0,15 Euro angehoben.
- Erhöhte Grenzen für Fahrradfahrer*innen: Das Maximum der steuerlich absetzbaren Kilometer für Fahrräder wird von 1.500 auf 3.000 Kilometer jährlich verdoppelt. Die Anzahl der Kilometerleistung für die pauschale Berücksichtigung von KFZ bleibt unverändert bei 30.000 km pro Jahr.
- Abrechnung von Fußwegen: Ab einer Distanz von mindestens einem Kilometer können Fußwege mit 0,38 Euro pro Kilometer geltend gemacht werden, beispielsweise bei innerstädtischen Terminen oder Kund*innenbesuchen.
Mehr Netto vom Brutto
Die Reform der Einkommensteuertarife bringt vor allem für Nebenjobber*innen und Berufseinsteiger*innen finanzielle Vorteile.
- Höherer steuerfreier Grundbetrag: Der steuerfreie Grundfreibetrag wird von 12.816 Euro at least 13.308 Euro erhöht. Bei einem Jahreseinkommen unterhalb dieser Grenze entfällt jegliche Einkommensteuer.
- Anpassung der Einstiegstarife: Der Einstiegssteuersatz von 20 Prozent gilt zukünftig bis zu einem Einkommen von 21.617 Euro. Dadurch bleibt ein größerer Anteil des Einkommens in niedrigeren Tarifstufen. Auch die nachfolgenden Steuerstufen wurden erhöhend angepasst.
Förderung nachhaltigen Verhaltens
Für nachhaltige Mobilität bieten die steuerlichen Änderungen zusätzliche Anreize.
- Kilometergeld für Fahrräder: Mit 0,50 Euro pro Kilometer wird das Fahrrad zu einer attraktiven Alternative für berufliche Fahrten. Dies gilt insbesondere für regelmäßige Dienstwege oder Fahrten zu Kund*innen.
- Steuerfreie Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel: Ab 2025 können Unternehmen steuerfreie Zuschüsse zu Tickets für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr gewähren. Damit lassen sich Fahrtkosten für Bus und Bahn deutlich reduzieren, während gleichzeitig der Umweltschutz unterstützt wird.
Fazit: Chancen nutzen
Die steuerlichen Änderungen ab 2025 eröffnen nicht nur finanzielle Vorteile, sondern bieten auch die Möglichkeit, steuerliches Wissen in der Praxis anzuwenden. Die neuen Regelungen ermöglichen die optimierte Abrechnung von Reisekosten, die effektive Nutzung von Freibeträgen und die Förderung nachhaltiger Mobilität.
Ein praxisnaher Zugang zum Steuerrecht schafft nicht nur persönliche Vorteile, sondern stärkt auch die beruflichen Kompetenzen – eine doppelte Chance, die es zu nutzen gilt!
Vgl. Reisegebührenvorschrift und Progressionsabgeltungsgesetz 2025