LEISTUNGSBEURTEILUNGSMETHODEN

Mündliche Prüfung

In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden, mit oder ohne Vorbereitungszeit, nachweisen, dass sie die Zusammenhänge eines von den Prüfenden vorgegebenen Prüfungsgebietes erkennen und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und zu beantworten. Das Prüfungsgespräch findet vor einem Einzelprüfer*einer Einzelprüferin oder vor mehreren Prüfenden (Prüfungssenat) als Einzel- oder Gruppenprüfung statt. (Manukjan und Wendt 2017, S. 4) Bei Prüfungssenaten müssen alle Senatsmitglieder während der gesamten Prüfung anwesend sein und im Lichte der definierten Lernziele über ausreichende Fachkompetenz verfügen. Bewertet wird die Leistung jeder*s Studierenden für sich. Mündliche Prüfungen können auch in Form von Videokonferenzen abgehalten werden, wenn sichergestellt werden kann, dass dies die Qualität des Prüfungsgesprächs nicht negativ beeinflusst und im Falle der Prüfung vor einem Prüfungssenat alle Senatsmitglieder dem Prüfungsgespräch gut folgen können. Bei Prüfungssenaten haben die Stimmen aller Mitglieder dasselbe Gewicht. Bei Prüfungssenaten mit gerader Anzahl an Mitgliedern hat der*die Senatsvorsitzende (Studiengangsleitung bei kommissionellen Prüfungen, Lehrveranstaltungsleitung bei Erst- oder Zweitantritten) ein Dirimierungsrecht. Hinsichtlich Protokollierungserfordernissen und Bekanntgabe der Ergebnisse wird auf § 15 Allgemeine Prüfungsordnung der FH CAMPUS 02 verwiesen.

QUELLEN:

Manukjan, Anke & Claudia Wendt (2017): Handreichung: Kompetenzorientierte Prüfungsformate (mit Checkliste und weiterführende Beschreibungen).
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