Meine Erfahrungen mit dem Einsatz des “Moodle-Tests” in der Hochschullehre

Autor: Thomas Waldbauer

Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Privatrecht“ aus dem berufsbegleitenden Bachelorstudium des Departments „Rechnungswesen & Controlling“ habe ich mich bei der Zwischenüberprüfung des Wissensstandes der Studierenden (Lernzielkontrolle) für die Verwendung der Lernplattform Moodle entschieden. Dies, zumal den Studierenden auch die Lernmaterialien dieser und anderer Lehrveranstaltungen über Moodle zur Verfügung gestellt werden und die Studierenden mit der Verwendung von Moodle bereits vertraut sind. Grundlegend stellen Tests, die online abgehalten werden, eine erwägenswerte Alternative zu herkömmlichen Tests dar. Das Einsatzgebiet von Moodle-Tests ist breit gefächert, wobei sie sich ideal für Zwischenüberprüfungen, wie eben z.B. Lernzielkontrollen, eignen, bei denen der Fokus auf Theoriefragen liegt.

Eine Lernzielkontrolle halte ich für sinnvoll, da die Studierenden auf diese Weise zum Lernen schon während des Semesters angeregt werden und nicht nur das Abschneiden bei der Endklausur für die erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung maßgeblich ist. Zudem kann bei der Lernzielkontrolle der Fokus auf Theoriefragen liegen, während bei der Endklausur vor allem die Lösung von Fallbeispielen überprüft wird.

Für den Moodle-Test bedarf es zunächst der Erstellung einer Fragensammlung. Dabei stehen diverse Fragenkategorien (Multiple-Choice, Wahr/Falsch, Lückentextauswahl, etc.) zur Auswahl. Die Fragensammlung kann übrigens jederzeit ergänzt und geändert sowie – durch sogenanntes „Exportieren“ in diversen Dateiformaten – für spätere Lehrveranstaltungen verwendet, oder mit Kolleg*innen geteilt werden. Ich werde zum Beispiel das Exportieren nutzen, um die Fragensammlung im Rahmen der inhaltlichen Überarbeitung der Lehrveranstaltung im nächsten Wintersemester wiederzuverwenden.

 

 

Für jede Frage ist die erreichbare Punkteanzahl festzulegen, wobei gerade bei Multiple-Choice-Fragen auch festgelegt werden sollte, ob im Falle der Auswahl sowohl von richtigen als auch von falschen Antworten überhaupt Punkte für die richtigen Antworten erreicht werden sollen. Bei den Testeinstellungen kann auch festgelegt werden, dass die Fragen „gemischt“ werden.

 

 

Im Zusammenhang mit der Erstellung der Fragensammlung sollte man sich auch über die Testdauer Gedanken machen. Eine zu lange Testdauer würde den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, sich bei der Beantwortung einzelner Fragen untereinander (auf welche Weise bzw. über welchen Kommunikationskanal auch immer) abzustimmen, oder andere als die erlaubten Hilfsmittel zu verwenden. Ich habe mich deshalb bewusst für eine maximale Testdauer von fünfzehn Minuten für zwanzig Fragen entschieden. Neben der maximalen Testdauer, die vorab festzulegen ist und nach deren Ablauf der jeweilige „Testversuch“ automatisch schließen soll, sollte den Studierenden vor Testbeginn auch mitgeteilt werden, ob im Rahmen des Tests einzelne Fragen „übersprungen“ und zu einem späteren Zeitpunkt beantwortet werden können. Einige Studierende meiner Lehrveranstaltung wollten das wissen. Zudem ist vorab festzulegen, wie viele „Testversuche“ für die Studierenden jeweils möglich sein sollen.

 

 

Bezüglich der Testauswertung bzw. der Testergebnisse lässt sich einstellen, welche Informationen den Studierenden unmittelbar nach Beendigung des Testversuchs gegeben werden soll. Im Vergleich zu herkömmlichen Tests besonders praktisch ist, dass keine Korrekturarbeiten erforderlich sind, sofern – wie in meinem Fall – keine Fragentypen verwendet werden, die von den Studierenden mit „Kurzantworten“ oder „Freitext“ zu lösen sind. Stattdessen kann auf Knopfdruck z.B. eine Excel-Datei abgerufen werden, welche neben den Studierenden Daten (Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse) auch die Beginn- und Endzeit sowie die erreichten Punkte enthält.

In Anbetracht der vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten empfiehlt sich im Vorfeld eine Abstimmung mit den Mitarbeiter*innen des ZHD, damit während des Tests möglichst keine Probleme auftreten; dies insbesondere, sollte der Test Teil der Leistungsbeurteilung der Lehrveranstaltung sein.

 

ÜBER DEN AUTOR

Mag. Thomas Waldbauer ist hauptberuflich als selbständiger Rechtsanwalt und nebenberuflich als Lektor der Lehrveranstaltung „Privatrecht“ an der FH CAMPUS 02 – Fachhochschule der Wirtschaft am Department Rechnungswesen & Controlling in Graz tätig.