Zulassung Austauschstudierende
Voraussetzung um als Ausstauschstudierende/r an der FH CAMPUS 02 zu studieren ist ein bestehendes Kooperationsabkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und Ihrer Heimathochschule:
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Besteht derzeit kein Abkommen, sollten Sie sich raschestmöglich an das Internationale Büro Ihrer Heimathochschule wenden.
Besteht ein Abkommen, sollten Sie sich mit der dafür zuständigen Ansprechperson Ihrer Heimathochschule in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob und wie viele Plätze es für Austauschstudierende gibt.
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Austausch ist über die EU-Programme ERASMUS und CEEPUS sowie über individuelle Joint Study Abkommen mit Hochschulen außerhalb der EU möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ansprechpartner für allgemeine und administrative Belange ist das Internationale Büro, für inhaltliche Fragen (z.B. passende Lehrveranstaltungen, Lehrveranstaltungsbeschreibungen, etc.) die StudienrichtungskoordinatorInnen für Internationales. Diese sind für Sie jederzeit per Email oder telefonisch unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar.