"Wer an der Küste bleibt kann keine neuen Ozeane entdecken."

ERASMUS Bewerbung

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Durchführung von Mobilität ist ein bestehendes ERASMUS Abkommen zwischen Ihrer Heimatschule und der FH CAMPUS 02. Informieren Sie sich daher rechtzeitig ob ein solches besteht, oder ob gegebenenfalls vom internationalen Büro Ihrer Heimathochschule entsprechende Schritte in die Wege geleitet werden können.

Beachten Sie außerdem, dass eine Bewerbung für gewöhnlich an mehreren Stellen erforderlich ist (Fakultät oder Studiengang Ihrer Heimathochschule, Internationales Büro Ihrer Heimathochschule, Internationales Büro der Gasthochschule). Dementsprechend sind auch verschiedene Unterlagen zu unterschiedlichen Deadlines einzureichen.

Bewerbungsablauf

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Sie bewerben sich an Ihrer Heimathochschule.

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 Ihre Heimathochschule genehmigt Ihnen einen Studienplatz für 1-2 Semester an der FH CAMPUS 02.

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 Die zuständige Person Ihrer Heimathochschule nominiert Sie an das internationale Büro der FH CAMPUS 02.

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 Sie erhalten eine Nominierungsbestätigung vom Internationalen Büro der FH CAMPUS 02.

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Sie übermitteln die erforderlichen Formulare/Unterlagen VOLLSTÄNDIG an das Internationale Büro der FH CAMPUS 02.

DEADLINES
1. Juni -> Wintersemester (und Sommersemester)
1. November -> Sommersemester

Ihre Bewerbung wird nach vollständiger Abgabe bearbeitet.

Erforderliche Unterlagen

Zur Bewerbung beim Internationalen Büro der FH CAMPUS 02 sind folgende Unterlagen erforderlich.

1) Bewerbungsformular
 
2) Learning Agreement 
    (Liste der Lehrveranstaltungen, die Sie an der FH CAMPUS 02 belegen)
 
3) Transcript of Record 
    (Auflistung Ihrer absolvierten Lehrveranstaltungen der Heimathochschule) 

Weitere Schritte

Sobald Sie die Nominierungsbestätigung des Internationalen Büros der FH CAMPUS 02 erhalten, können Sie sich auf der Website der OeAD Wohnraumverwaltung für einen Wohnheimplatz bewerben. Den dazu notwendigen Link sowie weitere Informationen zum Thema Wohnen finden Sie unter "Unterkunft". Lesen Sie zuvor die dazugehörigen Informationen - insbesondere zum Thema Meldepflicht - mit Sorgfalt.
Weitere praktische Informationen, die Ihnen bei der Planung Ihres Auslandsstudienaufenthalts helfen, finden Sie auf der Seite "In Österreich studieren".
Bitte beachten Sie auch die in Österreich geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Da Sie als ERASMUS Studierende/r für gewöhnlich Staatsangehörige/r eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz sind genießen Sie Sichtvermerks- und Niederlassungsfreiheit. Bei einem Aufenthalt über 3 Monate Dauer müssen Sie allerdings Ihren Aufenthalt bei der zuständigen Behörde anzeigen und erhalten dafür eine Anmeldebescheingung (Kosten 15€). Detailierte Informationen zu diesem Thema sowie eine umfangreiche Informationsbroschüre bietet die Website des OeAD.

Bei der Ankunft

Vereinbaren Sie unbedingt vor der Abreise aus Ihrem Heimatland einen Termin mit dem Internationalen Büro Ihrer Gasthochschule. Bei Ihrer Ankunft erhalten Sie hier Ihr unterschriebenes Learning Agreement, ein Welcome Package und Ihren Studierendenausweis. Weiters bekommen Sie einen Erlagschein zur Einzahlung des ÖH-Beitrags (dzt. 16,50 Euro). Ihre Ansprechperson im Internationalen Büro stellt Sie bei dieser Gelegenheit Ihrem/Ihrer StudienrichtungskoordinatorIn sowie anderen für Sie wichtige Personen und gegebenenfalls auch Ihren "Buddies" vor. 

Weiters erhalten Sie Informationen zu einführenden Veranstaltungen und anderen für Sie wichtigen Events.

Vor Ende Ihres Aufenthalts

Vergessen Sie nicht vor Ende Ihres Aufenthalts im Internationalen Büro Ihre Aufenthaltsbestätigung* abzuholen. Dies kann frühestens eine Woche vor Ende Ihres Aufenthaltes ausgestellt werden. Ihr Transcript of Record erhalten Sie entweder gemeinsam mit Ihrer Aufenthaltsbestätigung oder es wird Ihnen - sofern noch nicht alle Noten im System aufscheinen - vom Internationalen Büro nachträglich zugeschickt. Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen wollen und/oder uns Ihre schönsten Photos zur Verfügung stellen wollen, so können Sie das auf unserer Facebook-Platform tun.

Diese wird nur gegen Vorweis Ihrer Abmeldungsbestätigung ausgehändigt!