ERASMUS Studienaufenthalt
Teilnahmebedingungen
Eine Bewerbung kann unter Erfüllung folgender Kriterien gemacht werden:
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Es besteht ein bilaterales Abkommen zwischen der FH CAMPUS 02 und der zu besuchenden Hochschule.
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Der/Die AntragstellerIn ist ordentliche/r StudentIn der FH CAMPUS 02.
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Der/Die AntragstellerIn hat zum Zeitpunkt des Antritts des ERASMUS Studienaufenthalts mind. 1 Jahr eines Grundstudiums absolviert.
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Die Dauer des Studienaufenthalts beträgt mind. 3 bis max. 12 Monate (als ganzer Monat gilt z.B. der Zeitraum 7. Februar bis. 6. März; um als ganzer Monat gezählt zu werden muss der letzte Monat des Aufenthalts zumindest 16 Kalendertage betragen).
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Das Studium ist ein Vollzeitstudium.
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Der/Die AntragstellerIn hat noch keinen ERASMUS Studienaufenthalt absolviert.
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Der/Die AntragstellerIn besitzt die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR Staates oder die türkische Staatsbürgerschaft.
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Der/Die AntragstellerIn ist als Flüchtling/Staatenlose/r anerkannt und hat zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens seit einem Jahr den Mittelpunkt seiner/ihrer Lebensinteressen in Österreich.
Auswahlkriterien
Bewerbung
Die vollständig ausgefüllten und von allen Beteiligten unterschriebenen Unterlagen sind spätestens am 1. Juni für das folgende Wintersemester und am 1. November für das folgende Sommersemester abzugeben:
Da die Vorbereitung eines Auslandsstudienaufenthaltes beträchtliche Zeit in Anspruch nimmt und eine Bewerbung sowohl an der Heimat- als auch der Gasthochschulen erforderlich ist, empfehlen wir, dass Sie mit der Planung bereits ein Jahr vor dem gewünschten Antritt beginnen.
Nominierung und Stipendium
Nominierung: Studierende, die von der Heimatinstitution für einen ERASMUS Auslandsstudienaufenthalt ausgewählt worden sind, werden vom Büro für Internationales in der ERASMUS Datenbank nominiert. In weiterer Folge erhalten diese ein automatisches Nominierungsbestätigungsmail mit Registrierungscode. Die Studierenden registrieren sich in der Datenbank und akzeptieren damit die elektronische Abwicklung des ERASMUS Studienaufenthalts sowie die elektronische Verarbeitung ihrer Daten. Die weitere administrative Abwicklung und die Auszahlung des Stipendiums wird vom ERASMUS Referat des ÖAD in Graz abgewickelt.
Stipendium: Nach inhaltlicher Überprüfung der Nominierungsdaten durch das ERASMUS Referat ergeht ein Zuerkennungsmail an die Studierenden. Diese signieren nun die Vereinbarung elektronisch in der Datenbank. Danach folgt die Auszahlung von 80% des Stipendiums, die verbleibenden 20% werden nach Ende des Praktikums - und zwar erst nach erfolgter Abgabe aller erforderlichen Dokumente innerhalb der vorgegebenen Fristen - an die Studierenden ausbezahlt.
Die Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss liegt bei 3 ECTS Credits pro Monat. Unabhängig von dieser Rückforderungsgrenze ist vorgesehen, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester erbringen.
-> Zuschusshöhe
Studienbeihilfe und Studiengebühren
Studienbeihilfe: Diese kann für die Dauer des Auslandsstudienaufenthaltes weiter bezogen werden. Zusätzlich zur ERASMUS Bewerbung müssen StudienbeihilfenbezieherInnen selbst bei der zuständigen Studienbeihilfenbehörde um eine Beihilfe zum Auslandsstudium ansuchen. Falls die Beihilfensätze für das Auslandsstudium unter den ERASMUS Zuschüssen der Nationalagentur liegen, wird den betroffenen BeihilfenbezieherInnen nach Beendigung des ERASMUS Aufenthaltes eine Ausgleichszahlung ausbezahlt.
Studiengebühren: Im Rahmen des ERASMUS-Programms darf die Gastinstution keine Studienbeiträge einheben. Kleinere Ausgaben, welche die Gastinstitution für gewisse Dienstleistungen (z.B. Versicherungen, Hochschülerschaftsbeitrag) und Unterrichtsmaterialien auch von den eigenen Studierenden einhebt, gelten nicht als Studienbeitrag.
Die Studiengebühren an der Heimatinstitution sind auch während des Auslandsaufenthalts zu bezahlen.
Sprachkurse
Innerhalb des Förderzeitraums kann unmittelbar vor dem Studienaufenthalt ein Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) im Gastland absolviert werden. Auch für diesen Zeitraum kann das ERASMUS Stipendium beantragt werden. Für die Organisation des Kurses sind die Studierenden selbst verantwortlich.
EILC (ERASMUS Intensive Language Courses): Hier handelt es sich um für Studierende kostenlose (von der EU geförderte), vorbereitende Sprachkurse für Länder mit weniger verbreiteten Sprachen. Anmeldung mit Application Form per Email an barbara.schantl@campus02.at.
Änderungen und Verlängerungen
Änderungen: Für jede/n StudentIn ist vor Antritt des ERASMUS-Aufenthalts ein Learning Agreement abzuschließen, welches von allen 3 Parteien - Heimatinstitution, Gastinstitution und StudentIn - unterschrieben sein muss. Änderungen sind binnen 1 Monat nach Aufnahme des Studiums durch den/die StudentIn an der Gastinstitution durchzuführen und von allen drei Parteien zu unterzeichnen. Auch der Vorausbescheid (Antrag-Anerkennung-Studienerfolgsnachweis) ist abzuändern bzw. zu ergänzen.
Verlängerungen: Die Verlängerung eines Auslandsstudienaufenthaltes ist grundsätzlich möglich, sofern der Verlängerungsantrag spätestens ein Monat vor Ende des Aufenthaltes vorliegt und die Heimatinstitution den Antrag genehmigt. Dabei darf der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich beantragte Zeitraum und die Gesamtaufenthaltsdauer nicht länger als 12 Monate sein. Das Learning Agreement muss neu ausgestellt und von allen beteiligten Parteien unterschrieben werden.
Nach Ende des Studienaufenthalts
Folgende Dokumente sind nach Ende des Auslandsstudienaufenthalts unter Einhaltung der unten angeführten Fristen vorzulegen:
| ERASMUS Referat innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Studienaufenthalts |
Erst nach vollständiger Abgabe der Unterlagen erhalten Studierende die restlichen 20% der EU-Mittel ausbezahlt.
| Büro für Internationales innerhalb von 2 Monaten nach Ende des Studienaufenthalts |