Allgemeine Informationen
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Ein Auslandsstudienaufenthalt bietet die Möglichkeit, Perspektiven zu wechseln und an neuen Aufgaben zu wachsen, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben oder zu vertiefen und in eine fremde Kultur einzutauchen. Die Freundschaften, die in dieser Zeit geschlossen werden, halten oft ein ganzes Leben und stellen nicht nur ein wertvolles privates, sondern auch berufliches internationales Netzwerk dar.
Voraussetzung für einen Auslandsstudienaufenthalt ist das Bestehen eines schriftlichen Austauschabkommens zwischen Ihrer Studienrichtung und einer Partnerhochschule. Informieren Sie sich hier über bestehende Kooperationen bzw. kontaktieren Sie die Ansprechperson Ihrer Studienrichtung.
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Versicherungsschutz
Klären Sie rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts, ob Sie in ausreichendem Maß versichert sind.
Ihr Versicherungsschutz sollte folgende Leistungen für die vollständige Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beinhalten:
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Krankenversicherung
Bei Aufenthalten in der
EU, im
EWR-Raum oder in der
Schweiz haben Sie durch die
"Europäische Krankenversicherungskarte" auf der Rückseite Ihrer e-card Anspruch auf Krankenbehandlung. Allerdings muss für gewisse Leistungen (bspw. Krankenhausaufenthalt) mit einem Selbstbehalt gerechnet werden. Zur Deckung etwaiger Extra-Kosten empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.
In den meisten
anderen Ländern müssen Sie die Behandlungskosten zur Gänze selber tragen und können nach Ihrer Rückkehr bei Vorlage der Originalrechnungen nur einen teilweisen Kostenersatz beantragen. Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
Detaillierte Infos zum Thema Krankenversicherung und möglichen Zusatz- bzw. privaten Krankenversicherungen finden Sie unter
http://www.oead.at/willkommen_in_oesterreich/tipps_zu_recht_praxis/versicherungen/.
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Unfall- und Haftpflichversicherung
Durch Ihre
ÖH-Mitgliedschaft verfügen Sie über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (
weitere Infos). Sollten Sie eine
Bestätigung für diese Versicherung benötigen, können Sie diese
HIER in deutscher, englischer und französischer Sprache ausdrucken.
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Reise- und Rücktransportversicherung
Im Normalfall ist diese Art von Versicherung weder durch Ihre Krankenversicherung noch durch die ÖH-Mitgliedschaft gedeckt. Häufig verfügen Sie aber über Kreditkarten (VISA, Mastercard, etc.), Freizeitversicherungen (OeAV, ÖAMTC) u.Ä. über eine derartige Versicherungsleistung (ACHTUNG: diese können zeitlich begrenzt sein).
Für alle Versicherungsleistungen gilt grundsätzlich:
Prüfen Sie bestehende / neu abzuschließende Versicherungen gründlich,
da sich der Leistungsumfang stark unterscheiden und/oder bestimmten Bedingungen unterliegen kann! |