"Wer an der Küste bleibt kann keine neuen Ozeane entdecken."
ERASMUS Praktikum
| |
Teilnahmebedingungen
Ein Antrag kann unter Erfüllung folgender Kriterien gestellt werden:
- der/die AntragsstellerIn ist ordentliche/r Studierende/r der CAMPUS 02 Fachhochschule der Wirtschaft GmbH
- die Dauer des Praktikums beträgt mind. 3 bis max. 12 Monate (als ganzer Monat gilt z.B. der Zeitraum 7. Februar bis 6. März; um als ganzer Monat gezählt zu werden muss der letzte Monat des Aufenthalts zumindest 16 Kalendertage betragen)
- das Praktikum ist ein Vollzeitpraktikum
- das Praktikum ist vom Studiengang genehmigt
- der/die AntragsstellerIn hat noch kein ERASMUS Studierendenpraktikum absolviert
- der/die AntragsstellerIn besitzt die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR Staates oder die türkische Staatsbürgerschaft
- der/die Antragsstellerin ist als Flüchtling/Staatenlose/r anerkannt und hat zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens einem Jahr den Mittelpunkt seiner/ihrer Lebensinteressen in Österreich
- das Unternehmen und/oder die Praktikumsstelle ist keine europäische Einrichtung, wird nicht über ein EU-Projekt finanziert und ist keine österreichische Auslandsvertretung (z.B. Botschaft, Konsulat, Kulturinstitut, Außenhandelsstelle, u.ä.)
|
|
| |
Auswahlkriterien
- Motivation
- Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen
- Sprachkenntnisse bzw. Bereitschaft zur sprachlichen Vorbereitung
- Notenschnitt/Studienerfolg
- Höhe des zusätzlich ausbezahlten Gehalts im Unternehmen
|
|
| |
Bewerbung
Folgende Unterlagen sind spätestens 1 Monat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes im Büro für Internationales abzugeben:
* M&S: bitte schicken Sie das ERASMUS Training Agreement gemeinsam mit der "Ausbildungsvereinbarung" Ihres Studienganges an das Unternehmen
|
|
|
Nominierung und Stipendium
Nominierung: Studierende, die für ein ERASMUS Stipendium ausgewählt worden sind, werden in der ERASMUS Datenbank nominiert und erhalten ein Nominierungsbestätigungsmail mit Registrierungscodes. Die Studierenden registrieren sich in der Datenbank und akzeptieren damit die elektronische Abwicklung des ERASMUS-Praktikumsstipendiums sowie die elektronische Verarbeitung ihrer Daten. Die gesamte administrative Abwicklung des Stipendiums wird durch das ERASMUS Referat des ÖAD in Graz durchgeführt.
Stipendium: Nach inhaltlicher Überprüfung der Nominierungsdaten durch das ERASMUS Referat ergeht ein Zuerkennungsmail an die PraktikantInnen. Nun signieren die PraktikantInnen vor Antritt des Praktikums die Vereinbarung elektronisch in der Datenbank. Danach erfolgt die Auszahlung von 80% des Stipendiums, die verbleibenden 20% werden nach Ende des Praktikums - und zwar erst nach erfolgter Abgabe aller erforderlichen Dokumente innerhalb der vorgegebenen Fristen - an die Studierenden ausbezahlt.
->Zuschusshöhe
|
|
|
Sprachkurse
Es besteht die Möglichkeit, unmittelbar vor dem Praktikum einen Sprachkurs (mind. 2 Wochen, max. 1 Monat) zu absolvieren, für welchen Sie eine Monatsrate an Stipendium beziehen können. Für die Organisation eines solchen Sprachkurses sind die Studierenden selbst verantwortlich.
EILC (ERASMUS Intensive Language Courses): Hier handelt es sich um für Studierende kostenlose (von der EU geförderte), vorbereitende Sprachkurse für Länder mit weniger verbreiteten Sprachen. Anmeldung mit Application Form per Email an barbara.schantl@campus02.at.
Kursdauer und Teilnahme müssen in beiden Fällen durch eine schriftliche Teilnahmebestätigung belegt werden.
|
|
|
Änderungen und Verlängerungen
Änderungen: Der/Die PraktikantIn soll den Inhalt des Training Agreements in der ersten Praktikumswoche mit dem/der PraktikumsbetreuerIn der Aufnahmeeinrichtung besprechen. Falls sich Änderungen im Praktikumsprogramm ergeben, müssen die PraktikanntInnen diese innerhalb 1 Monats nach Praktikumsbeginn im Training Agreement durchführen und erneut von allen Beteiligten unterzeichnen lassen.
Verlängerung: Im Falle einer Verlängerung stellt der/die PraktikantIn spätestens ein Monat vor Ende des Praktikumsaufenthaltes einen Verlängerungsantrag. Hierbei ist zu beachten, dass der Verlängerungszeitraum nicht länger als der ursprünglich zuerkannte Zeitraum sein darf. Das Training Agreement ist für den Zeitraum der beabsichtigen Verlängerung neu auszustellen und von allen beteiligten Parteien zu unterschreiben.
|
|
|
Nach Praktikumsende
Folgende Dokumente sind nach Ende des Praktikums unter Einhaltung der angeführten Fristen vorzulegen:
| ERASMUS Referat innerhalb von 4 Wochen nach Praktikumsende |
Erst nach vollständiger Abgabe der Unterlagen erhalten PraktikanntInnen die restlichen 20% der EU-Mittel ausbezahlt.
| Büro für Internationales innerhalb von 2 Monaten nach Praktikumsende |
|
|
 |
|
 |
|