"Wer an der Küste bleibt kann keine neuen Ozeane entdecken."

Allgemeine Informationen

 

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 Ein Auslandspraktikum vermittelt Einblick in das internationale Berufsleben, ergänzt die Ausbildung sinnvoll und zeigt, dass das bis dato erlernte Wissen anwendbar ist.

Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Studierende für ein Berufspraktikum im Ausland. Im Rahmen ihrer Praktika übernehmen sie facheinschlägige Aufgaben und Tätigkeiten in internationalen Unternehmen. Nicht nur bringen die jungen ehrgeizigen Menschen das neueste Know-How in das Unternehmen ein, auch die FH CAMPUS 02 bezieht durch Praktika der Studierenden im Ausland kontinuierlich neue Impulse aus der internationalen Praxis.


 

Versicherungsschutz

Klären Sie rechtzeitig vor Antritt Ihres Auslandsaufenthalts, ob Sie in ausreichendem Maß versichert sind.
Ihr Versicherungsschutz sollte folgende Leistungen für die vollständige Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes beinhalten:

  • Krankenversicherung
    Bei Aufenthalten in der EU, im EWR-Raum oder in der Schweiz haben Sie durch die "Europäische Krankenversicherungskarte" auf der Rückseite Ihrer e-card Anspruch auf Krankenbehandlung. Allerdings muss für gewisse Leistungen (bspw. Krankenhausaufenthalt) mit einem Selbstbehalt gerechnet werden. Zur Deckung etwaiger Extra-Kosten empfiehlt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung.
    In den meisten anderen Ländern müssen Sie die Behandlungskosten zur Gänze selber tragen und können nach Ihrer Rückkehr bei Vorlage der Originalrechnungen nur einen teilweisen Kostenersatz beantragen. Daher empfehlen wir dringend den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. 

    Detaillierte Infos zum Thema Krankenversicherung und möglichen Zusatz- bzw. privaten Krankenversicherungen finden Sie unter 
    http://www.oead.at/willkommen_in_oesterreich/tipps_zu_recht_praxis/versicherungen/.
  • Unfall- und Haftpflichversicherung
    Durch Ihre ÖH-Mitgliedschaft verfügen Sie über eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (weitere Infos). Sollten Sie eine Bestätigung für diese Versicherung benötigen, können Sie diese HIER in deutscher, englischer und französischer Sprache ausdrucken.
  • Reise- und Rücktransportversicherung
    Im Normalfall ist diese Art von Versicherung weder durch Ihre Krankenversicherung noch durch die ÖH-Mitgliedschaft gedeckt. Häufig verfügen Sie aber über Kreditkarten (VISA, Mastercard, etc.), Freizeitversicherungen (OeAV, ÖAMTC) u.Ä. über eine derartige Versicherungsleistung (ACHTUNG: diese können zeitlich begrenzt sein).

Für alle Versicherungsleistungen gilt grundsätzlich:
Prüfen Sie bestehende / neu abzuschließende Versicherungen gründlich,
d
a sich der Leistungsumfang stark unterscheiden und/oder bestimmten Bedingungen unterliegen kann!