"don't stop thinking about tomorrow"

Organe und Organisationseinheiten

Organisationskonzept

Die FH CAMPUS 02 GmbH verfügt über folgende Organe und Organisationseinheiten:

  • Generalversammlung
  • Geschäftsführung
  • Fachhochschulkollegium
  • FH-RektorIn
  • Studiengangsleitung
  • Zentrale Infrastruktur & Stabstellen

Generalversammlung

Die Generalversammlung besteht aus VertreterInnen aller Gesellschafter der FH CAMPUS 02 GmbH und hat als Meinungsbildungs- und Entscheidungsgremium der Gesellschafter ein weitgehendes Mitbestimmungsrecht.

Das GmbH-Gesetz weist in § 35 der Generalversammlung ausdrücklich eine Reihe von Angelegenheiten zur Beschlussfassung oder zur Zustimmung zu. Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Angelegenheiten und Rechtsgeschäfte an die Zustimmung durch die Gesellschafter gebunden werden. Die Geschäftsführung ist an diese Weisungen der Generalversammlung gebunden (weitere Information zur Generalversammlung).

Geschäftsführung

Die FH CAMPUS 02 hat eine wissenschaftliche und eine kaufmännische Geschäftsführung, deren Kompetenzen und Verantwortungsbereiche in der Geschäftsordnung festgelegt sind. Sie vertritt die Gesellschaft nach außen im Vieraugenprinzip und ist zur Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen ermächtigt (weitere Information zu Geschäftsführung und Rektorat).

Fachhochschulkollegium

Gemäß § 10 FHStG hat die FH CAMPUS 02 ein Fachhochschulkollegium eingesetzt, das zur Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebs berufen ist (weitere Information zum FH-Kollegium).

FH-Rektor

Der/die FH-RektorIn vertritt das Fachhochschulkollegium. Ihm/Ihr obliegen folgende Aufgaben gemäß § 10 (4) FHStG (weitere Information zu Geschäftsführung und Rektorat):

  • sofern es hauptberuflich tätige Personen sind, die Erteilung von Anweisungen an Mitglieder des Lehr- und Forschungspersonals zu Art und Umfang der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebes nach Maßgabe der Studienpläne erforderlich ist;
  • die Erteilung von Lehraufträgen auf Grund von Vorschlägen oder nach Anhörung des Kollegiums;
  • die Vertretung des Kollegiums nach außen sowie die Vollziehung der Beschlüsse des Kollegiums.

Studiengangsleitung

Für den Studienbetrieb in der jeweiligen Studienrichtung sind für die wissenschaftliche und didaktische Qualität sowie die effiziente Nutzung der personellen und finanziellen Ressourcen die Studiengangsleitungen verantwortlich.

 Gemäß FHStG § 10 (5) obliegen ihnen weiters folgende Aufgaben:

    • die Zulassung zu Prüfungen, Zuteilung von PrüferInnen, Festsetzung von Prüfungsterminen;
    • die Anrechnung von Studien und Prüfungen im Einzelfall;
    • die Aberkennung von Prüfungen;
    • die Entscheidungen in studienrechtlichen Angelegenheiten gemäß §§ 11 bis 21;
    • die Entscheidungen gemäß § 4 Abs. 4, 5 Z3, Abs 6 und 7.

 

Institut für Hochschuldidaktik und Human Resources 

 

 (Weitere Information zum Institut für Hochschuldidaktik und Human Resources)

 

Zentrale Infrastruktur und Stabstellen

Der Geschäftsführung direkt zugeordnet sind die Einheiten der zentralen Infrastruktur und der Stabstellen. Sie unterstützen die Studiengänge in allen Verwaltungs-, Personal-, Beschaffungs-, Infrastruktur- und Finanzangelegenheiten und bieten Support im Rahmen von zentralen PR & Kommunikations-, F&E-, Internationalisierungs- und Fremdsprachenaktivitäten.

Somit tragen sie zum einen zu einer Entlastung der Studiengänge in operativen Fragestellungen bei und führen zum anderen durch die konsequente inhaltliche Ausrichtung von studiengangsübergreifenden Aktivitäten zu bereichsübergreifenden Synergien.

Regelmäßige Netzwerktreffen der Stabstellen mit VertreterInnen der einzelnen Studienrichtungen sichern einen kontinuierlichen Austausch des Know-hows, der Effizienz der Maßnahmen und führen zur Transparenz der durchgeführten Maßnahmen (weitere Information zu ZIS).